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Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen in Japan

In Japan wurden zwischen 1948 und 1996 viele Menschen auf der Grundlage eines Gesetzes zwangssterilisiert. Das höchste Gericht des Landes trifft eine bahnbrechende Entscheidung zu diesem Thema.

Das Urteil gilt als bahnbrechende Entscheidung.
Das Urteil gilt als bahnbrechende Entscheidung.

Justiz - Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen in Japan

Japanisches Oberstes Gericht hat das bisher für ungültig erklärte Eugenik-Sterilisationgesetz, unter dem Tausende von Menschen gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht wurden, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gewährte zudem Entschädigungen an einer Gruppe von Klägern, die das Steriliserungsverfahren Jahrzehnte zuvor erlebt hatten. Die Klägeransprüche fielen nicht unter die Verjahrsfrist, da das Gesetz verfassungswidrig war, laut Gericht. Es ist nicht tolerabel, dass der Staat in diesem Fall eine Verjahrsfrist geltend machen will.

Diese Entscheidung ist bedeutend, da sie möglicherweise die laufenden und zukünftigen Klagen zum sogenannten Eugenik-Schutzgesetz in Japan beeinflussen kann. Das Gesetz galt von 1948 bis 1996. Es richtete sich hauptsächlich an Menschen mit geistigen Behinderungen oder Behinderungen sowie erblich bedingten Krankheiten. Offiziell wurden etwa 25.000 Menschen sterilisiert, von denen mindestens 16.000 ohne ihre Zustimmung.

Das oberste Gericht des Landes berichteten angeblich erstmals dieses Urteil gefällt. Die Kläger hatten zuvor Klagen an fünf verschiedenen Landgerichten eingereicht, unter anderem in Sapporo, Sendai, Tokyo, Osaka und Kobe. Das zentrale Thema war, ob eine 20-jährige Verjahrsfrist angewendet werden durfte, da vier der anderen Gerichte die Klägeransprüche bereits zugestanden hatten. Allerdings hat das Sendai-Gericht zugunsten einer Verjahrsfrist entschieden.

Im April 2019 trat ein Gesetz in Kraft, das den Opfern der zwangsweisen Sterilisation eine staatliche Entschädigung in der Höhe von 3,2 Millionen Yen (etwa 18.400 Euro) bereitstellte. Es gab jedoch Kritik an der einheitlichen Summe.

Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs in Japan, das das eugenische Sterilisationgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, hat Diskussionen über mögliche Entschädigungen für weitere Betroffene in Tokio und über ganz Japan ausgelöst. In Anbetracht dieser Urteile sucht die japanische Gerechtigkeit historische Unrechtsakte unter dem unverfassungsmäßigen Gesetz aufzuklären. Laut Kyodo News handelt es sich um das erste Mal, dass das höchste Gericht des Landes solch ein Urteil gefällt hat, das Tausenden betroffen hat, die unter dem Gesetz zwangsweise sterilisiert wurden, viele ohne ihre Zustimmung.

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