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Entschädigung für Hocke und Gesellschaften: Einkommen des Landtagsmitglieds

Übermäßige Arbeitsdrucke kennzeichnen die Parlamentsrollen der Bundesländer, jedoch ist die Vergütung angemessen. Die Legislatoren in den Parlamenten Sachsens und Thüringens verdienen rechtmäßig solch eine Entschädigung.

Festlegung der Vergütung für sächsische und thüringische Legislatoren für die nächsten fünf Jahre

- Entschädigung für Hocke und Gesellschaften: Einkommen des Landtagsmitglieds

Die Mitglieder der Sächsischen und Thüringischen Parlamente tragen eine wichtige Verantwortung für ihre jeweiligen Länder, wobei über 200 Vertreter eine bedeutende Rolle haben. Ihre Vergütung spiegelt diese wichtige Verantwortung wider, wie es in den Parlamentsgesetzen der Bundesländer festgelegt ist.

Die monatliche Vergütung in Sachsen beträgt beeindruckende 6954,09 Euro. Diese Summe basiert auf der Vergütung eines Richters im Freistaat, wie die Parlamentsverwaltung mitteilt. Die Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentspräsident oder -präsident erhalten das Doppelte dieser Summe. Das Entgelt soll sicherstellen, dass der Posten ein angemessenes und angemessenes Leben ermöglicht und somit allen Bürgern, unabhängig von ihrem beruflichen Einkommen oder persönlichen Vermögen, die Möglichkeit bietet, sich öffentlich zu vertreten. Anschließend wird das Einkommen versteuert.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung für Reisekosten innerhalb des Wahlkreises, Büromieten oder eine Zweitwohnung am Parlamentssitz in Dresden. Diese Summe liegt zwischen 3940,65 und 5152,41 Euro und hängt von der Entfernung zwischen Wohnsitz und Landeshauptstadt ab. Es gibt Reduzierungen, wenn Parlamentsmitglieder Sitzungen versäumen. Außerdem werden die Kosten für die Anstellung von Mitarbeitern erstattet, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 8356,58 Euro pro Monat. Zu guter Letzt können die Mitglieder die Züge des Bundes kostenlos nutzen. Nebenbeschäftigungen sind erlaubt, jedoch unter bestimmten Bedingungen.

Die Mitglieder des Thüringischen Parlaments erhalten eine etwas großzügigere Aufwandsentschädigung als ihre sächsischen Kollegen, nämlich 7013,04 Euro. Die pauschale Aufwandsentschädigung variiert je nach Entfernung des Wohnsitzes von der Landeshauptstadt und liegt zwischen 2402,51 Euro und 3353,53 Euro. Des Weiteren können die Mitglieder eine Vergütung für die Anstellung von Mitarbeitern erhalten – und zwar bis zu etwa 4600 Euro pro Person. In Thüringen können die Mitglieder die Züge des Bundes kostenlos nutzen und Nebentätigkeiten ausüben.

In beiden Bundesländern gibt es zusätzliche Regeln für Übergangszahlungen und Altersvorsorge. Die Verpflegungsentschädigungen sind in Sachsen und Thüringen im Allgemeinen mit anderen Bundesländern vergleichbar. Die niedrigsten Entschädigungen gibt es in Hamburg, wo die Mitglieder etwa 4000 Euro erhalten; der Bremer Landtag wird auch als "Teilzeitparlament" eingestuft, bei dem viele Mitglieder noch einen Vollzeitjob haben.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten eine höhere monatliche Vergütung von 11.227,20 Euro, einschließlich der Bereitstellung von Büromaterial und einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Im Europäischen Parlament beträgt die monatliche Bruttovergütung 10.377,43 Euro.

Trotz dieser Unterschiede scheinen die Herausforderungen der Parlamentsarbeit auf allen Ebenen ähnlich zu sein: lange Arbeitszeiten, anstrengende Debatten und sogar verbaler Missbrauch oder Drohungen.

Die Top-Nachrichten in Sachsen könnten sich auf die signifikante Erhöhung der monatlichen Vergütung für Parlamentsmitglieder drehen, die nun bei 6954,09 Euro liegt. Im Gegensatz dazu könnten die Top-Nachrichten in Thüringen darauf hinweisen, dass ihre Parlamentsmitglieder eine etwas großzügigere Aufwandsentschädigung erhalten, die insgesamt 7013,04 Euro beträgt.

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