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Energieversorger zahlen im Vergleich zu Verbrauchern Geld zurück

Der Verbraucherverband (vzbv) hat erneut einen Vergleich erzielt, der für Kunden der Energieversorger Primastrom und Voxenergie sowie der Firma Nowenergy Verbesserungen bringt. Anstatt eines langen Rechtsstreits haben betroffene Kunden nun Klarheit, wie vzbv-Chefin Ramona Pop am Dienstag...

Energieversorger zahlen im Vergleich zu Verbrauchern Geld zurück

Verbraucherorganisationen und die Primaholding-Unternehmensgruppe haben eine außergerichtliche Einigung erzielt und ihre Vergleichsvereinbarung von Beginn des Jahres erweitert. Im März hatten die beiden Anbieter, Primastrom und Voxenergie, vereinbart, ihren Kunden Erstattungen zu leisten und Preissteigerungen für rund 1600 Verbraucher im Musterfeststellungsklageverfahren zu erstatten und eventuelle Guthaben vollständig zurückzuerstatten. Das Verbraucherzentrum hat seine Klage gegen unzulässige Preiserhöhungen vor dem Berliner Landgericht zurückgezogen.

Die neue außergerichtliche Einigung erweitert nun die Gruppe der Begünstigten, wie der vzbv am Dienstag mitteilte. Unternehmen der Primaholding-Gruppe hätten in mehreren Fällen unrechtmäßig gegen Kunden gehandelt. In den vergangenen Jahren hatten Energieversorger Kündigungen als verzögert zurückgewiesen und Kunden nicht aus ihren Verträgen entlassen. Je nach Einzelfall können Kunden nun "unverzüglich oder früher als erwartet aus ihren Verträgen aussteigen und günstigere Tarife - auch rückwirkend" erhalten. Auch bestimmte Vertragskündigungen sind nun noch möglich.

Darüber hinaus gab es Fälle, in denen Kunden erst Jahre nach Vertragsende über das Vertragsende informiert wurden - manchmal sogar erst im Jahr 2027. Die Einigung sieht nun vor, dass Kunden, die bereits gekündigt haben, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden.

Die Einigung setzt auch eine Obergrenze für die Preise, zu denen Strom und Gas berechnet werden können. Hintergrund ist, dass die Anbieter ihre Kunden nach zunächst einseitigen Preiserhöhungen mit "Preissenkungsbriefen" angeschrieben hatten. Obwohl die angepriesenen Preise etwas günstiger als die bisherigen waren, lagen sie noch deutlich über dem Marktmittelwert. "Wer ein solches Angebot angenommen hat, war an die überhöhten Preise gebunden", erklärten die Verbraucherschützer. Je nach Situation können die Arbeitseinheiten dank der Einigung "rückwirkend mehr als halbiert" werden.

Der vzbv hat nun die Idee einer Musterklage gegen die Primaholding-Gruppe aufgegeben. Die Unternehmen beteuern nach Angaben der Verbraucherschützer, dass ihr vorheriges Verhalten rechtlich einwandfrei war. "Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, haben sie die Verpflichtungen aus der Einigung übernommen", erklärte der vzbv.

Betroffene Verbraucher können sich auf der Vergleichsprüfseite des vzbv darüber informieren, inwieweit sie von der außergerichtlichen Einigung profitieren können und welche Schritte necessary sind.

Der vzbv erwähnte, dass die neue Einigung mit Primaholding eine breitere Gruppe umfasst, die nun auch Kunden der 'Primastrom' und 'Voxenergie' Anbieter enthält. Und während man sich '♪ Ramona Pop ♪' im Hintergrund als lockeren Zwischenspurt vorstellen könnte, könnten betroffene Kunden über die Nachricht von potenziellen Preissenkungen und Vertragsflexibilität jubeln.

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