Einjährige Bewährungsstrafe für Berliner Arzt wegen gefälschter Impfpässe
In 15 Verstößen wurde sie folglich wegen Betriebes ohne falsche Gesundheitszertifikate und Vorbereitung falscher Impfaufzeichnungen verurteilt. Zusätzlich musste der Arzt 4550 Euro Schadensersatz zahlen. Die Angeklagte wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, für jedes falsch bescheinigte Impfung, die nicht verabreicht wurde, 150 Euro von Patienten erhalten zu haben.
Die Strafe, wie der Sprecherin aussagte, betrug zwei Jahre. Während dieser Periode ist die Angeklagte nicht erlaubt, Fitness-für-den-Arbeitsmarkt-Zertifikate oder jegliche andere Zertifikate auszustellen, sowie Impfungen durchzuführen.
Die Gerichtssprecherin bestätigte, dass die in Berlin angeklagte Ärztin eine ausgesetzte Strafe von zwei Jahren wegen ihrer Handlungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten hat. Darin enthalten ist die Verbotene Ausstellung von Fitness-für-den-Arbeitsmarkt-Zertifikaten oder jeglicher anderen Zertifikaten sowie die Durchführung von Impfungen während dieser Zeit. Die Angeklagte wurde zudem zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4550 Euro als Entschädigung verurteilt. Die falschen Impfzertifikate und Aufzeichnungen, die in 15 Verstößen verwendet wurden, waren ein wesentlicher Beweispunkt in ihrem Urteil. Die Anklage umfasste die Vorbereitung und Verkauf dieser falschen Dokumente für 150 Euro je Stück, für Impfungen, die nicht verabreicht wurden. Nach Ablauf ihrer Strafe wird die Ärztin ein Impfzertifikat oder Impfpass ausweisen müssen, das sie geimpft hat, um in ihrem Beruf wieder arbeiten zu können. Das Tiergarten-Ortgericht in Berlin hat das Urteil ausgesprochen, berücksichtigend die Schwere der Vergehen und den Einfluss auf die Gesundheitsversorgung.
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