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Einem verurteilten Sexualstraftäter ist es gelungen, sich aus der Schutzhaft zu befreien.

Soll in Unregelmäßigkeiten in der Region Leer verwickelt sein

Jeder, der diesen Mann gesehen hat, sollte die Polizei verständigen.
Jeder, der diesen Mann gesehen hat, sollte die Polizei verständigen.

Einem verurteilten Sexualstraftäter ist es gelungen, sich aus der Schutzhaft zu befreien.

Ein kürzlich wegen Sexualdelikten verurteilter Mann ist aus der niedersächsischen Justizvollzugsanstalt Meppen entkommen, während er unter Bewachung stand. Die Behörden warnten umgehend die Bevölkerung vor dem Ausbrecher und forderten sie auf, den Kontakt mit ihm zu vermeiden.

Die Polizei hat Grund zu der Annahme, dass sich der Vermisste im nahe gelegenen Landkreis Leer versteckt halten könnte. Wie sich später herausstellte, gelang dem Gefangenen die Flucht während eines Besuchs in einer örtlichen Bäckerei, wobei er die Gelegenheit nutzte, auf dem Weg zur Toilette dem wachsamen Auge seines Begleiters zu entgehen.

Die Behörden veröffentlichten ein Foto des Flüchtigen und forderten alle, die ihm begegnen, auf, einen Sicherheitsabstand einzuhalten und sofort den Notruf zu wählen. Der Ausbrecher wird als 1,70 m groß, mit grauem, geflecktem Schnurrbart und schütterem, blondem Haar beschrieben. Zum Zeitpunkt seines Verschwindens trug er ein rotes kurzärmeliges Hemd und eine blaue Jeans.

Der verurteilte Straftäter befand sich seit Juli 2010 in Haft, nachdem er zuvor eine einjährige Haftstrafe wegen Betrugs verbüßt hatte. Danach wurde er wegen schwerer sexueller Nötigung, häuslicher Gewalt, Nötigung und Bedrohung zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt, teilte das Justizministerium in Hannover mit. Seine aktuelle Inhaftierung ist Teil einer Sicherungsverwahrung, die am 19. Juli 2019 in Kraft getreten ist.

Die Sicherungsverwahrung wird verhängt, nachdem eine Freiheitsstrafe verbüßt wurde. Ihr Hauptziel ist es, die Allgemeinheit vor möglichen Schäden zu bewahren, die durch wiederholte Straftaten einer verurteilten Person verursacht werden. Sie soll dem Straftäter aber auch die Möglichkeit geben, nach der Haft ein straffreies Leben zu führen.

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Quelle: www.ntv.de

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