Eine vorläufige Haushaltsführung schließt einen Regierungsstillstand aus
Die Ampelallianz kämpft weiterhin mit Haushaltsproblemen für 2024. Die SPD-Fraktion rechnet in diesem Jahr nicht mehr mit einer fristgerechten Verabschiedung des Haushalts. Anders als in den USA droht in Deutschland ohne Neujahrshaushalt kein Regierungsstillstand. Das Grundgesetz schreibt eine vorläufige Haushaltsführung klar vor.
Liegt kein neuer Haushaltsplan vor, kann der Bund gemäß Artikel 111 des Grundgesetzes die zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bundesbehörden, zur Fortführung beschlossener Bauvorhaben und Beschaffungen sowie zur Erfüllung laufender Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben bereitstellen. Es bestehen Verpflichtungen. Dies bedeutet auch, dass Sozialleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld weiterhin gezahlt werden können.
Lediglich geplante Maßnahmen dürfen jedoch in der Regel nicht anlaufen. Nach Artikel 112 sind Ausnahmen nur „in Fällen unvorhersehbarer und unabwendbarer Notwendigkeit“ möglich. Darüber entscheidet der Bundesfinanzminister.
Ad-hoc-Haushaltsführung ist in Deutschland, insbesondere nach Bundestagswahlen, keine Seltenheit. Normalerweise hat das neue Parlament bis zum Jahresende nicht genug Zeit, um eine Regierung zu bilden und einen Haushaltsentwurf zu verabschieden.
Das Gleiche galt Ende 2021, als die Ampel-Allianz gegründet wurde. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen Erlass für 2022 erlassen, der die Sachausgaben auf 45 % des Haushaltsentwurfs der Vorgängerregierung begrenzt, was rechnerisch Ausgaben bis zur Jahresmitte erlaubt. Aufgrund der Folgen des Krieges in der Ukraine wurde der Haushalt 2022 erst im Juni – dem Ende der Interimshaushaltsführung – verabschiedet.
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Quelle: www.ntv.de