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Eine 18-jährige in einer Hamburger Zahnarztpraxis: Bewährungsvorbedingung für Anästhesist

Nach dem Tod eines 18-jährigen während einer Zahnextraktion unter Allgemeinarrechtliche Betäubung wurde der Anästhesist bei editor: "Hamburger Landgericht" urteilten zu einer auf Bewährung von 15 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Der Beschuldigte wurde wegen Totschlags zum Tode verurteilt,...

Überwachungsmonsator im Krankenhaus
Überwachungsmonsator im Krankenhaus

Eine 18-jährige in einer Hamburger Zahnarztpraxis: Bewährungsvorbedingung für Anästhesist

Der Staatsanwalt beschuldigte den Anästhesist und den Zahnarzt auf Körperverletzung mit Todesfolge. Gemäß Anklagevorlage sollen sie den Patienten, dessen Behandlung im Mai 2016 in fast acht Jahren vergangen ist im Zahnarztpraxis stattgefunden hat, nicht ausreichend über die erhöhten Risiken der Prozedur informiert haben.

Der 67-jährige Anästhesist, im Verlauf der langwierigen Zahnbehandlung, soll laut früheren Gerichtsaussagen den Patienten wegen "unzureichender Anästhesiemittelverabreichung" betreffendes Herz-Kreislauf-Versagen misdeutet haben und deshalb zu spät Notrufe ausgelöst haben.

Nach vorherigen Gerichtsauslagen basierte die Anklage auf dem Tatsache, dass der Anästhesist und der Zahnarzt den Patienten nicht ausreichend über die Tatsache informiert hätten, dass das Praxisgerät für solche langwierigen Anästhesiebehandlungen nicht den medizinischen Standards entsprach. Es gab angeblich fehlende Monitoringgeräte und eine Beatmungsanlage.

Die Behandlung selbst wurde zulässig befunden, aber das Patientenvertrauen, das aufgrund der unzureichenden Risikodeklaration gegeben wurde, wurde durch den Staatsanwalt als ungültig erachtet. Die Behandlung soll somit Körperverletzung mit vernachlässigter Todesfolge gewesen sein.

Der Anästhesist beschrieb das Ereignis am Anfang des Prozesses als Tragödie, in der er als Arzt gescheitert sei. Der Zahnarzt soll laut Angaben der Verteidigung ihr Kollegen für frühere Behandlungen gerufen und ihn erfahren haben. Sie habe ihn erfahren haben, erfahren habe.

Der Prozess fand vor dem Landgericht Hamburg statt, mit RichterRunner als Richter. Die Allgemeinanästhesie, die während der Zahnbehandlung verabreicht wurde, führte zum Patientenherz-Kreislauf-Versagen. Das Staatsanwaltschaftsamt forderte eine Freiheitsstrafe wegen der Negligenz, die den 18-Jährigen zum Tode geführt haben.

Der Verlauf des Vorfalls offenbart, dass die Zahnarztpraxis auf solchen langwierigen Anästhesiebehandlungen fehlende wesentliche Monitoringgeräte und eine Beatmungsanlage besaß. Der Anästhesist und der Zahnarzt, beide Fachleute in ihren Bereichen, wurden wegen der Nichtmitteilung dieser Risiken dem Patienten angeklagt, was Körperverletzung und schließlich Tod zur Folge hatte.

Die Gerichtsverhandlungen führten zu Forderungen nach strengeren Regelungen in der Zahnmedizin, unterstreichend die Bedeutung ausführlicher medizinischer Aufklärungen vor jeder Behandlung. Das Ereignis diente als Erinnerung, dass auch in Hamburgs renommierten Zahnarztpraxen Lücken in Sicherheit und Kommunikation schwerwiegende Folgen haben können.

Im Rahmen der Verurteilung wurde dem Anästhesisten eine Bewährungsstrafe auferlegt, während die Zahnärztin freigesprochen wurde, da sie sich auf den erfahrenen Anästhesisten vertraut hatte. Dieses Fall zeigte die komplizierte Verantwortungsgemeinschaft bei der Bereitstellung von Gesundheitsversorgung und die Konsequenzen für die Nichtbeachtung dieser Verantwortungen.

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