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Ein möglicher Grenzwert für cannabisbedingte Fahruntüchtigkeit könnte diesen Sommer eingeführt werden.

Wer 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut hat, muss ab Sommer mit 500 Euro Bußgeld rechnen, weitere Strafen drohen.

Es ist unbestritten, dass berauschende Mittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Die Auswirkungen...
Es ist unbestritten, dass berauschende Mittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Die Auswirkungen von Cannabis sind jedoch nicht dieselben wie die von Alkohol.

Wohlbefinden - Ein möglicher Grenzwert für cannabisbedingte Fahruntüchtigkeit könnte diesen Sommer eingeführt werden.

Cannabis-bezogene Fahrlimits könnten dieses Sommer wirklich werden. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums teilte mit, dass der Bundesrat am 5. Juli in Berlin über die Gesetzgebung debattieren wird.

Trotz des Durchgangs durch den Bundestag am Donnerstag bedarf es nicht der Zustimmung der Landeskammer. Sobald es bekanntgegeben wird, tritt das Gesetz in Kraft, obwohl ein genauer Zeitpunkt unbekannt ist. Diese Entwicklung verspricht mehr Klarheit in Bezug auf Verkehrssicherheit.

Eine Schwellenwertsetzung wird für Cannabis vorgenommen, über die rechtliche Konsequenzen eintreten. Wenn Fahrer mehr als 3,5 Nanogramme THC im Blut aufweisen, können sie mit einer Strafe von 500 Euro und einer Monatsverlängerung ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Die Empfehlung stammt von einem Expertenausschuss. Strengere Regelungen gelten für Neulinge und Fahrer, die Cannabis und Alkoholkonsum kombinieren.

Bis zu diesem Grenzwert wird die derzeit strengere Position gültig bleiben, was bedeutet, dass Strafen ab der 1-Nanogramm-Ebene der Nachweis finden.

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