zum Inhalt

Ein Mitglied einer türkischen linksextremistischen Gruppe wird in Stuttgart zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Ein prominentes Mitglied der in Deutschland stationierten türkischen linksextremistischen Gruppe DHKP-C ist vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Eine Strafkammer verurteilte den 44-Jährigen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen...

Gesammelte Rechtstexte
Gesammelte Rechtstexte

Ein Mitglied einer türkischen linksextremistischen Gruppe wird in Stuttgart zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Anfangs nach Gerichtsurteilen stand ein 44-jähriger türkischer Herr in Deutschland vor Gericht wegen seiner Mitgliedschaft in der antiregierungsfähigen Sektion Rückfront der DHKP-C von 2014 bis zu seiner Verhaftung im Februar 2023 vor Gericht. Ab 2016 war er Vorsitzender des Bezirksausschusses in Mannheim. In dieser Funktion organisierte er Propagandaveranstaltungen, rekrutierte neue Mitglieder und koordinierte diese Aktivitäten.

Er finanzierte auch DHKP-C-Aktionen, wie das Verkaufen von Konzertkarten für eine linksgestaltete Musikgruppe, die mit der DHKP-C verbunden ist, und Gelder zur Unterstützung inhaftierter DHKP-C-Mitglieder schickte.

Der Prozess, der nahezu neun Monate dauerte, endete am Donnerstag nach 48 Zeugenaussagen. Zeugen und über hundert aufgezeichnete Telefon Gespräche wurden während des Prozesses vorgestellt. Beide der Angeklagte und die Generalstaatsanwälte von Stuttgart hatten die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die DHKP-C fordert die Stürzung der türkischen Regierung durch bewaffneten Konflikt und will anschließend ein marxistisch-leninistisches Regime einsetzen. Die Gruppe hat in der Türkei mehrere tödliche und verletzende Anschläge durchgeführt. In Deutschland wurde die DHKP-C 1998 verboten und seit 2002 in der EU als terroristische Organisation eingestuft.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles