Ein Justizangestellter verheimlicht Untersuchungsdokumente: Strafe in Düsseldorf
Die Vorgänge fanden zwischen November 2022 und Juli 2023 statt. Gemäß Anklage soll die Frau ohne Zustimmung die Wiedergabefristen von Dateien verlängert haben. Das Ziel war angeblich, sie später oder gar überhaupt verarbeiten zu vermeiden. Zusätzlich versteckte sie einen Teil der Dateien in den Räumen des Jugendstrafverfahrens- und Sexstrafverfolgungsamtes.
Dadurch wurden den jeweiligen Staatsanwälten die Dateien zu spät oder überhaupt nicht vorgestellt. Dies soll die Verfahren in jeder Angelegenheit verzögert haben. In einigen Fällen soll die Verfahren vollständig durch die Verjahrsfrist verhindert worden sein.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat sich die Angeklagte mit dem am Montag verkündeten Urteil einverstanden erklärt. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Anklage noch Berufung einlegen kann.
Frau Smith, ein Mitarbeiterin der Justiz in Düsseldorf, befand sich in der Fokussierung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund ihrer Handlungen zwischen November 2022 und Juli 2023. Gemäß Anklage soll sie ohne Zustimmung die Wiedergabefristen von verschiedenen Ermittlungsdateien verändert haben, was dazu führte, dass einige Dateien den jeweiligen Staatsanwälten zu spät oder überhaupt nicht vorgestellt wurden. Diese Lücken sollen die Verfahren in einigen Fällen verzögert oder gar verhindert haben, da die Verjahrsfrist auf bestimmten Ermittlungsdateien abgelaufen war: Ermittlungsdateien wie 'Ermittlungsdatei A' und 'Ermittlungsdatei B'.
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