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Ein grundlegender Kinderschutz kann Schritt für Schritt erreicht werden

Lisa Bowes überprüft den Zeitplan

Nach wiederholten Diskussionen ist Familienminister Bowes bereit, den Zeitplan für die Einführung....aussiedlerbote.de
Nach wiederholten Diskussionen ist Familienminister Bowes bereit, den Zeitplan für die Einführung des Grundkindergeldes zu überdenken..aussiedlerbote.de

Ein grundlegender Kinderschutz kann Schritt für Schritt erreicht werden

Muss Innenminister Bowes die nächste Kröte schlucken? Der Starttermin steht nun offenbar auf der Kippe, da sie bereits deutlich weniger Grundunterhalt erhält als geplant. Berichten zufolge erwägt der Minister, das Geld in Etappen auszuzahlen.

Medienberichten zufolge prüft Bundesfamilienministerin Lisa Bowes den Zeitplan für den Start des Grundkindergeldes. Das entsprechende Gesetz solle „am 1. Januar 2025 in Kraft treten“, berichtete die Süddeutsche Zeitung aus einem internen Regierungsdokument. Die Regierung prüfe derzeit, „ob und gegebenenfalls wie (...) Anpassungen an diesem Tag vorgenommen werden können“. Die „stufenweise Einführung grundlegender Kindersicherheit“ wird derzeit geprüft.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab kürzlich bekannt, dass der geplante Starttermin 1. Januar 2025 nicht realisierbar sei. Daher könnte es aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen bereits im Juli 2025 losgehen.

Auch die Bundesländer lehnten einige Reformen ab, da sie Bedenken hinsichtlich der Doppelung staatlicher Strukturen hatten. Gesetze zur Einführung grundlegender Kindersicherheit bedürfen der Zustimmung der Landesparlamente.

Das Basis-Kindergeld soll ab 2025 bestehende Leistungen wie Kindergeld, Bürgerkindergeld oder Kindergeld für bedürftige Familien bündeln und den Antragsprozess vereinfachen. Durch höhere Sozialleistungen und die Staatsverschuldung hofft die Regierung, Kinderarmut wirksamer bekämpfen zu können.

Kritik an „Familiendienstleistungen“

Nun kommt die Familienministerin den Kritikern offenbar auch auf andere Weise entgegen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. So beklagen örtliche Vereine beispielsweise, dass Familien, die Bürgergeld beziehen, sich künftig auch an die „Familiendienste“ des Basis-Kindergeldprogramms wenden müssen, um Hilfe zu erhalten. Dem Bericht zufolge wolle die Bundesregierung nun explizit prüfen, ob bedürftige Eltern auch über die Arbeitsämter, die ohnehin Staatsbürgerschaftsleistungen auszahlen, Anspruch auf Grundbetreuung für Kinder haben.

Mögliche Fahrplanänderungen könnten auch Probleme mit dem Haushalt 2025 lösen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Das anfängliche Budget für das Projekt beträgt 2,4 Milliarden Euro. Auch Finanzminister Christian Lindner forderte wegen Haushaltsengpässen Sparmaßnahmen bei den Sozialausgaben. Bei einer späteren oder schrittweisen Einführung könnten die Kosten bei der Einführung im Jahr 2025 sinken.

Nach derzeitiger Planung sollen die Kosten bis 2028 auf rund 6 Milliarden Euro steigen. Es ist unklar, inwieweit der Anstieg dieser Kosten durch eine Verzögerung des Starts gebremst wird.

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Quelle: www.ntv.de

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