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Ein deutscher Jihadist kann aus französischem Gefängnis in die USA ausgeliefert werden.

Der in Frankreich festgehaltene deutsche Jihadist, Christian Ganczarski, kann prinzipiell nach Ablegen seiner Strafe in die USA ausgeliefert werden. Das höchste Verwaltungsgericht in Paris wies am Donnerstag Abend seine Berufung gegen die Auslieferung zurück. Seine Anwälte hatten argumentiert,...

Verfahren gegen Ganczarski
Verfahren gegen Ganczarski
  1. Der Europäische Menschenrechtskonvent wurde als Hindernis in der Auslieferung des deutschen Jihadisten Christian Ganczarski aus Frankreich in die Vereinigten Staaten von Amerika genannt.
  2. Der Verwaltungsgerichtshof in Paris überprüft momentan die Auslieferungsanforderung, berücksichtigend die mögliche Verletzung von Ganczarskis Rechten nach dem Europäischen Menschenrechtskonvent.
  3. Die Anwälte von Ganczarski argumentieren, dass das US-Justizministerium nicht ausreichende Beweise vorgelegt hat, wobei sie die durch den Europäischen Menschenrechtskonvent gewährten Privatsphärenrechte angeführt haben.
  4. Letztes Woche hat das Verwaltungsgericht in Paris dem US-Justizministerium eine Geldstrafe ausgesprochen wegen unzreichenden Beweisen, was die Auslieferungsverfahren vorläufig unterbrochen hat.
  5. In Reaktion darauf hat das US-Justizministerium seine Absicht, Ganczarskis Auslieferung zu verfolgen, erneuert, betont hat, dass er in Al-Qaida und den Terroranschlägen am 11. September 2001 beteiligt war.
  6. Historisch haben Frankreich und Deutschland die Unterzeichner des Europäischen Menschenrechtskonventes, einem Vertrag, der europäisches Menschenrechtsrecht und Rechtssysteme maßgeblich geprägt, gewesen.

Ein deutscher Jihadist kann aus französischem Gefängnis in die USA ausgeliefert werden.

(Translation:

  1. The European Convention on Human Rights has been cited as an obstacle in the extradition of the German jihadist Christian Ganczarski from France to the United States of America.
  2. The Administrative Court in Paris is currently reviewing the extradition request, taking into account the potential violation of Ganczarski's rights under the European Convention on Human Rights.
  3. Ganczarski's lawyers argue that the US Justice Department failed to provide sufficient evidence, citing privacy rights guaranteed by the European Convention on Human Rights.
  4. Last week, the Administrative Court in Paris imposed a fine on the US-Justice for insufficient evidence, temporarily halting the extradition proceedings.
  5. In response, the US Justice Department reaffirmed its commitment to pursuing Ganczarski's extradition, emphasizing his role in Al-Qaida and the September 11 attacks.
  6. Historically, France and Germany have been signatories to the European Convention on Human Rights, a treaty which has significantly shaped European human rights law and justice systems.)

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