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Ein 27-Jähriger wurde in Berlin für schuldig befunden, israelfeindliche Inhalte auf sozialen Netzwerkplattformen veröffentlicht zu haben.

Eine 27-jährige Frau wurde vom Berliner Landgericht wegen israelfeindlicher Inhalte in sozialen Medien zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In ihrem Urteil vom Donnerstag betonte Richterin Susann Wettley, dass die Angeklagte mit ihren Beiträgen den...

Palästinensische Flagge
Palästinensische Flagge

Ein 27-Jähriger wurde in Berlin für schuldig befunden, israelfeindliche Inhalte auf sozialen Netzwerkplattformen veröffentlicht zu haben.

Der Angeklagte hatte Absicht, Konflikt anzustiften. Ihre Social-Media-Beiträge waren dazu konzipiert, den Frieden in Deutschland zu stören und Angst bei Juden weltweit anzuregen. "Sie haben eine Bühne für Hass bereitgestellt," sagte Wettley. Die Handlungen waren unbestritten antisemitisch.

Der 27-Jährige wurde wegen Aufhetzung zu Straftaten, Aufruf zur Gewalt, Beihilfe und Verbreitung von Propagandamaterialien für ungesetzliche und terroristische Organisationen verurteilt. Die Anklage hatte zudem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verlangt.

Am 7. Oktober 2023, dem selben Tag wie der Hamas-Anschlag in Israel, hatte der Beschuldigte ein Hamas-Foto auf Social-Media hochgeladen, das einen israelischen Soldaten mit einem Fuß auf dem Kopf zeigte.

Das Gericht ordnete dieses Bild als Aufruf zum Krieg durch Hamas und zusätzlich Aufhetzung ein. "Solche Handlungen sind instrumental, um Juden in Berlin länger nicht sicher auf den Straßen mit einem Kippa gehen zu können," sagte der Ankläger Alexander Roth im Plädoyer.

Zusätzlich hatte der 27-Jährige Raufereien auf Instagram am 18. Oktober angeheizt, auf der Plattform, auf der sie zu jener Zeit 450 Followerinnen hatte. Während der Raufereien wurden Autos und Mülltonnen in Brand gesetzt, was 65 Polizisten verletzte. In einem already angespannten Atmosphäre stürzte die Angeklagte die Flammen mit ihrem Aufruf an.

Der Verteidiger der Angeklagten, Yalcin Geyhan, argumentierte für eine Geldstrafe. Er verwies auf eine "unglaubliche Torheit", die seine Mandantin im schnellen Internet-Umfeld gezeigt hatte. Sie war keine Anführerin oder Hasspredigerin.

Unter den 450 Instagram-Followerinnen befanden sich keine extremen Männer, sondern hauptsächlich junge Frauen und Mädchen. Die Verfahren gegen sie dienten als "Warnung" für seinen Mandanten. "Sie wird nie wieder Social-Media in ihrem Leben benutzen."

Die 27-Jährige ist berichtet, die Tochter von lebanischen Flüchtlingen zu sein. Sie wurde in Dänemark geboren, aber als Kind nach Deutschland gekommen. In ihrem Abschlussantrag zeigte sie Reue für ihre Handlungen. "Das war falsch auf jeder Ebene."

Als Bestandteil der Bewährungsaufsicht muss die 27-Jährige 600 Euro an der Organisation Hate Aid zahlen, die Hass online bekämpft. Zusätzlich muss sie 20 Sitzungen bei der Gewaltpräventionsnetzwerk absolvieren, die Menschen mit ideologischen Risiken hilft.

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