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Ehemals angestellter Kirchenbeamter in Berlin hat Gelder für Beerdigungskosten zurückgelegt und wird nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der evangelischen Kirche in Berlin ist wegen Veruntreuung von Geldern für Blumenkäufe, Bestattungsvorsorge und Vorbereitungszahlungen für künftige Beerdigungen zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht...

Justitia-Skulptur
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Ehemals angestellter Kirchenbeamter in Berlin hat Gelder für Beerdigungskosten zurückgelegt und wird nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

In der Gerichtsentscheidung wurde festgestellt, dass er knapp 170.000 Euro durch die Nichtüberweisung von Zahlungen an den Friedhofsverein verdient hat. Das betrifft 234 Fälle, die zwischen 2017 und 2021 stattfanden.

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