Ehemals angestellter Kirchenbeamter in Berlin hat Gelder für Beerdigungskosten zurückgelegt und wird nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
In der Gerichtsentscheidung wurde festgestellt, dass er knapp 170.000 Euro durch die Nichtüberweisung von Zahlungen an den Friedhofsverein verdient hat. Das betrifft 234 Fälle, die zwischen 2017 und 2021 stattfanden.
Lesen Sie auch:
- Verschiebung des Appetits auf Milchprodukte: Von kulturellen Normen zu moralischen Gesprächen
- Trotz der Unterstützung der internationalen Koalition hoffen die Huthi auf weitere Angriffe
- Nach Jahren der Kontroverse stimmt die EU umstrittenen Asylreformen zu
- Ibizas Kehlkopfentzündung: Natürliche Heilmittel für die Reisetasche