Landgericht Köln - Drak widerrief das Vertrauen der Verteidiger
Nachdem SEK-Beamte ihn vor Gericht gebracht hatten, ging Thomas Drach an seinen beiden Verteidigern vorbei, ohne Hallo zu sagen oder den üblichen „Händedruck“ zu machen. Der 62-Jährige machte am Freitag in der Anklagebank des Kölner Amtsgerichts einen demonstrativen Schritt. „Ah, die neue Sitzordnung“, sagte der Vorsitzende Richter trocken. Dann fragte er: „Haben Sie eine Klarstellung, Herr Drach?“ Der 62-Jährige knurrte nur: „Ja.“
Dann, am 98. Verhandlungstag, platzte eine Bombe: In zwei Briefen an das Gericht forderte der ehemalige Reemtsma-Entführer die Entlassung seiner beiden Verteidiger. Um dies zu beweisen, gab Draghi am Freitag in einer Erklärung, die in den Zeitungen verlesen wurde, eine umfassende Erklärung ab. Beispielsweise wurde einer der Verteidiger von einem Oberstaatsanwalt „gekauft“ und verliebte sich in den Vertreter des Staatsanwalts. Drach sagte, die einzige Konsequenz, die das Gericht ziehen könne, sei die Entlassung des Verteidigers und „die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen mich“.
In einem im Februar 2022 begonnenen Prozess wurden den Deutschen vier Überfälle auf Geldtransportfahrzeuge in Köln, Frankfurt am Main und Limburg in Hessen vorgeworfen. Ihm wurde außerdem versuchter Mord vorgeworfen, da er angeblich zwei Geldboten erschossen und diese schwer verletzt hatte.
Am Freitag deutete Drach erneut an, dass sein ehemaliges Entführungsopfer Jan Philipp Remtzma ein Komplott gegen ihn angezettelt habe. Die Verteidiger weigerten sich jedoch hartnäckig, gegen die Verschwörung vorzugehen. Drach hatte bereits in den ersten beiden Prozesstagen behauptet, Remtzma habe ihn jahrelang verfolgt und dabei auch die Unterstützung staatlicher Behörden wie des Hamburger Kantonskriminalamtes in Anspruch genommen.
Delage entführte 1996 den Erben des Tabakkonzerns und ließ ihn erst nach Zahlung eines Lösegelds frei. Delage wurde später wegen des Verbrechens zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Am Freitag wurde außerdem bekannt gegeben, dass ein zweiter Pflichtverteidiger letzte Woche beim Gericht einen Antrag auf Entlassung von seinen Pflichten gestellt hatte. Dem vom Richter verlesenen Antrag zufolge bestehe eine „grundsätzliche, nicht auflösbare Meinungsverschiedenheit“ hinsichtlich der weiteren Verteidigung des Mandanten.
Nach der Anhörung bezeichneten Prozessbeobachter Drakes Antrag als „roh“ und kamen zu dem Schluss, dass er keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Kammer will das Thema nun diskutieren. Ein zweiter Anhörungstag ist für kommenden Mittwoch geplant.
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Quelle: www.stern.de