zum Inhalt

Drach-Prozess: Staatsanwälte fordern lange Haftstrafen und Inhaftierung

Im Prozess gegen den ehemaligen Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln forderte die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Mittwoch, der 63-Jährige solle wegen schweren Raubes und versuchten Mordes für...

Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de
Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Drach-Prozess: Staatsanwälte fordern lange Haftstrafen und Inhaftierung

Im Prozess gegen den ehemaligen Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schuldeingeständnis eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Mittwoch, der 63-Jährige solle wegen schweren Raubes und versuchten Mordes für schuldig befunden werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es „keinen Zweifel“ daran gibt, dass Drach in den Jahren 2018 und 2019 drei Geldtransporter vor IKEA-Filialen in Köln und Frankfurt sowie am Flughafen Köln/Bonn ausgeraubt und dabei Beute im Wert von knapp 142.000 Euro erbeutet hat. Bei zwei der Verbrechen erschoss er Geldboten. Die Staatsanwälte sagten, dass dies als versuchter Mord angesehen werden sollte.

Neben Haftstrafen forderten die Staatsanwälte auch Sicherungsverwahrung für die Deutschen. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wird Drach nicht wieder freigelassen, sondern in den Strafvollzug überstellt. Er wird weiterhin im Gefängnis sitzen. Angesichts Drachs mehrfacher früherer Verurteilungen, darunter der Entführung von Jan Philipp Reemtsma, dem Erben der Hamburger Tabakdynastie, im Jahr 1996, sagten die Staatsanwälte: „Seit seinen frühen Jahren war Kriminalität seine einzige Strategie, um an Geld zu kommen und ein Leben in Luxus zu führen.“ ein junger Mann. Leben.“

Im Zusammenhang mit einem gegen Drach angeklagten Raubüberfall auf Werttransport im hessischen Limburg konnte die Staatsanwaltschaft jedoch keine Beweise vorlegen. Sie forderte Freispruch.

Drake bestreitet jegliche Beteiligung an den Verbrechen.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles