Digitale Arbeitsvereinbarungen der Bundesregierung sollen umgesetzt werden.
Die Gesetzentwurf für das vierte Verwaltungsbefehlsgesetz ist jetzt in der Parlamentarischen Debatte, mit Schwerpunkt auf der Digitalisierung von Arbeitverträgen. Die neue Gesetzgebung erlaubt es, die wesentlichen Arbeitssatzungen online übermitteln zu können, obwohl Kopien auf Anfrage des Beschäftigten bereitgestellt werden müssen.
Dieses Gesetz kann auch angewiesene Gesellschaften betreffen, da sie keine Löhnbesorgnisse mehr im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Stattdessen können Aktionäre über die Webseite der Unternehmens offiziell benachrichtigt werden.
Weiterhin werden Unternehmer, die ihre Geschäftsräume unter eine neue Behörde neu zulasten wollen, nur dem neuen Geschäftsamt melden müssen, um die Notwendigkeit, beide alten und neuen Behörden anzumelden, zu umgehen.
Der Schiedsgerichtspräsident Rainer Dulger lobte die Entscheidung des Bundeskabinetts aus und sagte: "Endlich geht die Modernisierung in Dino-Deutschland voran!" Zusätzlich forderte er die Digitalisierung von Arbeitverträgen in bisher ausgeschlossenen Sektoren, wie Logistik und Reinigungsdiensten, denn sie benötigen Hilfe dringend.
Die Gründervereinigung fand dieses Entscheidung für die deutsche Wirtschaft bedeutend. "Keine mehr verstopfte Papierhaufen, keine unnötigen handschriftlich signierten Dokumente und keine überschwänglichen Versandkosten," erklärte der Geschäftsführer Christoph Stresing. Diese geplanten Änderungen machen die Arbeitnehmermarkt in Deutschland "leicht attraktiver".
mb/ilo
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