Diesel-Streitverfahren mit Winterkorn: Ex-VW-Chef sucht Aussage
Der Prozess begann an einem Dienstag nach mehreren Verschiebungen. Im Mittelpunkt steht, wann Winterkorn von den illegalen Abgassteuerungseinrichtungen erfuhr und wie er damit umging. Die Täuschung wurde 2015 aufgedeckt, was zum Rücktritt von Winterkorn führte. Die Behörden behaupten, dass er seit Mai 2014 Kenntnis von der verbotenen Software hatte, aber nicht eingriff und die betroffenen Fahrzeuge nicht stoppte.
Zu Beginn des Prozesses bestritt Winterkorns Anwalt alle drei Vorwürfe gegen ihn. "Unser Mandant hat nicht getäuscht und niemandem geschadet", hieß es in der Erklärung. Winterkorn wurde nicht als "Hauptangeklagter" oder "Haupttäter" in der VW-Dieselaffäre angesehen.
"Wir sind zuversichtlich, dass alle Vorwürfe gegen ihn widerlegt werden können", sagte Winterkorns Anwalt Felix Doerr gegenüber Journalisten während der Prozesspause. "Daher gehen wir mit Selbstvertrauen in diese Verfahren."
Winterkorn muss sich wegen gewerbsmäßigen und strafbaren Betrugs, Falschaussage und Marktmanipulation verantworten. Der erste Vorwurf hat schwerwiegende Folgen - bei einer Verurteilung könnte Winterkorn bis zu zehn Jahre Haft bekommen.
Obwohl er als nicht der Hauptangeklagte oder Haupttäter bezeichnet wird, muss sich der ehemalige VW-Chef Winterkorn immer noch wegen gewerbsmäßigen und strafbaren Betrugs, Falschaussage und Marktmanipulation verantworten. Während des Prozesses zeigte sich Winterkorns Anwalt Felix Doerr zuversichtlich, dass alle Vorwürfe gegen den ehemaligen VW-Chef widerlegt werden können.