zum Inhalt

Diese haushaltsverbundenen Dienstleistungen reduzieren Steuerschaefheit

Weniger Steuern

Handwerker zuhause? Unter bestimmten Bedingungen können Sie Kosten hierfür Ihre Steuerschteil...
Handwerker zuhause? Unter bestimmten Bedingungen können Sie Kosten hierfür Ihre Steuerschteil reduzieren.

Diese haushaltsverbundenen Dienstleistungen reduzieren Steuerschaefheit

Frist für die Steuererklärung 2023 naht. Wer unter Druck steht, sollte sich nicht an den steuerabzugsfähigen Aufwendungen vergessen.

Soll Ihre Steuererklärung für 2023 noch ausstehen? Dafür Verpflichteten muss sie bis zum 2. September 2024 abgeschlossen sein. Am latest muss sie dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung stehen. Es ist Anfang September Zeit, Ihre Kenntnisse über steuerabzugsfähige Kosten zu aktualisieren. Zwei Kategorien von Aufwendungen, die in vielen Haushalten Steuereinsparungen ermöglichen können, sind Haushaltsdienstleistungen und Handwerksdienstleistungen.

Steuerabzugsfähige Haushaltsdienstleistungen

Steuerpflichtige können Aufwendungen für in ihrem Haushalt durch eine Agentur oder selbstständigen Dienstleister erbrachte Dienstleistungenansprüche stellen, wie es Daniela Karbe-Geßler vom Verband der Steuerzahler mitteilt. Allerdings muss der Dienst tatsächlich innerhalb des Haushalts erbracht werden, was auch Garten, Garage und Gartenhaus einschließt, solange sie auf dem selben Grundstück liegen.

Charakteristische Beispiele für steuerabzugsfähige Haushaltsdienstleistungen sind:

  • Fensterreinigung und Wohnungsdienst
  • Gartenarbeit und Blattabfuhr
  • Haushaltsarbeiten wie Waschen, Eisern, Kochen
  • Handwerksdienst
  • Winterdienste
  • Baumfällung
  • Pflege für Alten oder Behinderte zuhause

Ausnahmen für steuerabzugsfähige Haushaltsdienstleistungen:

  • Chauffeurdienste
  • Grabpflegearbeiten
  • Müllabfuhr und Müllgebühren
  • Wärmekosten
  • Haushaltsschulden

Steuerabzugsfähige Handwerksdienstleistungen

Wer in der vergangenen Zeit Handwerker für Renovierungs-, Wartungs- und Modernisierungsarbeiten beauftragt hat, kann diese Kosten steuerabzugsfähig melden. Laut Jana Bauer vom Bundesverband der Steuerberater gehören diese Kosten zu den Handwerksdienstleistungen.

Charakteristische Beispiele für steuerabzugsfähige Handwerksdienstleistungen sind:

  • Lackierarbeiten
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten im Wohnungsbestand - z.B. an Waschmaschine oder Heizsystem
  • Fensterersatz oder Türersatz
  • Schlosserdienst
  • Kaminreinigung
  • Installation und Wartung eines Solar-Panel-Systems

Ausnahmen für steuerabzugsfähige Handwerksdienstleistungen:

  • Neuanlage eines Gartens oder Bau eines neuen Hauses
  • Dienstleistungen eines Ingenieurs oder Architekten
  • Abbruchkosten eines Gebäudes

Nicht alle belegte Artikel steuerabzugsfähig sind

Die Höhe und welche Kosten tatsächlich abgesetzt werden können, sind streng an Grenzen gebunden. Steuerpflichtige können nur tatsächliche Arbeitskosten und, falls anwendbar, verbrauchbare Materialien wie Reinigungsmittel, Schüttgut oder Sandpapier absetzen. Andere Materialkosten sind von Steuereinsparungen ausgeschlossen.

Auch wenn die Rechnung für Haushaltsdienstleistungen oder Handwerksdienstleistungen nur Arbeitskosten, Transportkosten und verbrauchbare Materialien aufgelistet haben, erkennt das Finanzamt die volle Rechnungsumfang nicht an. Steuerabzugsfähig sind jeweils 20% der Ausgaben - auf die jeweilige Höchstgrenze. Für Haushaltsdienstleistungen beträgt die Höchstgrenze jährlich 4000 Euro, für Handwerksdienstleistungen 1200 Euro. Für jene, die einen Mini-Jobs-Arbeiter für die Arbeit beschäftigen, können zusätzliche Teile ihrer Löhne abgesetzt werden. Die Grenze beträgt 520 Euro jährlich.

Mieter und Mieter, die sich unter bestimmten Umständen selbst diese Rechnungen nicht zahlen können und sie durch den gemeinsamen Kostenträger teilweise zahlen, sollten die steuerabzugsfähigen Rechnungspositionen in der Betriebskostenrechnung der Wohnungsgemeinschaft suchen. Eigentümer und Eigentümer einer Wohnungsgemeinschaft sollten ihre Anteilssumme der Rechnung aus dem Jahresabschluss abziehen.

Steuererleichterung ist an bestimmten Bedingungen gebunden

Um von der Steuererleichterung zu profitieren, müssen Steuerpflichtige die "Haushaltsausgaben"-Abschnitt der Steuererklärung für die Steuererklärung ausfüllen. Ein Voraussetzung dafür ist, dass die Rechnungen nicht in Bargeld, sondern z.B. per Überweisung bezahlt wurden, wie es Steffen Gall vom Vereinigten Lohnsteuerhilfe erklärt.

Zusätzlich müssen Steuerpflichtige selbst in dem Haushalt leben, für den sie Steuerabzug für Haushaltsdienstleistungen und Handwerksdienstleistungen beanspruchen wollen. Aufwendungen für Handwerksdienstleistungen, die im Zusammenhang mit Neubauten oder irgendwie staatlich gefördert sind, sind von der Steuerabzugsfähigkeit ausgeschlossen, wie Gall erklärt.

  1. Um die meisten aus Ihren steuerabzugsfähigen Aufwendungen zu machen, beteilige dich an der Vereinigung der Steuerzahler für wertvolle Steuertipps.
  2. Bei der Erfüllung Ihrer Steuererklärung vergessest nicht, Ihre Steuerentscheidung für Haushaltsdienstleistungen und Handwerksdienstleistungen mitzumelden, um Ihre potenziellen Steuereinsparungen zu maximieren.
  3. Für eine umfassende Anleitung über steuerabzugsfähige Kosten verweise auf Angebote von Organisationen wie dem Bundesverband der Steuerberater und dem Verband der Steuerzahler.
  4. Für Mieter und Mieter, die sich unter bestimmten Umständen selbst diese Rechnungen nicht zahlen können und sie durch den gemeinsamen Kostenträger teilweise zahlen, sollten sie die steuerabzugsfähigen Rechnungspositionen in der Betriebskostenrechnung der Wohnungsgemeinschaft suchen. Eigentümer und Eigentümer einer Wohnungsgemeinschaft sollten ihre Anteilssumme der Rechnung aus dem Jahresabschluss abziehen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles