Die Verwaltungsgerichte in Münster verbieten den Protest mit dem Slogan "Von dem Fluss zum Meer"
Im Vorbereitung auf eine pro-palästinensische Kundgebung, die am einen Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober stattfindet, hat das Verwaltungsgericht Münster die Verbotsverfügung gegen den Satz "Vom Fluss bis zum Meer" bestätigt. In einer öffentlichen Erklärung wies das Gericht den Eilantrag gegen die Einschränkung dieses Slogans ab, der auch in Englisch und anderen Sprachen verboten ist, insbesondere "Vom Fluss bis zum Meer - Palästina soll befreit werden".
Die Polizei in Münster unterstützt die Versammlungsbeschränkung und argumentiert, dass der Slogan mit den Verbotsverfügungen gegen Hamas und Samidoun in Einklang steht. Die Verwendung dieses Slogans ist bei pro-palästinensischen Veranstaltungen keineswegs zugelassen.
Der Antragsteller argumentierte, dass Richter consistently festgestellt hätten, dass das Vorbringen dieses Slogans nicht strafbar sei. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag jedoch aufgrund der Interessenabwägung gegen den Antragsteller ab. Der Antragsteller kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.
Darüber hinaus werden in Deutschland an diesem Jahrestag des 7. Oktober zahlreiche Demonstrationen erwartet. So hat die Stadt Frankfurt am Main eine pro-palästinensische Versammlung aufgrund von Propagandadrohungen, Aufrufen zu illegalen Aktivitäten sowie anti-israelischen und antisemitischen Parolen verboten.
Das Verbot des Slogans "Vom Fluss bis zum Meer" gilt auch in Englisch und betrifft pro-palästinensische Kundgebungen am Fluss. Trotz vorheriger Gerichtsurteile, die besagten, dass der Slogan nicht strafbar ist, hat das Verwaltungsgericht Münster sein Verbot aufgrund möglicher Auswirkungen aufrechterhalten.