Die Verwaltung beabsichtigt, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für religiöse Einrichtungen einzustellen.
Religiös nicht gebundene Individuen äußern oft Bedenken bezüglich der staatlichen Finanzierung von christlichen Institutionen, wie der Entschädigung von Kirchenführern. Politiker der Ampelkoalition drängen auf ein Gesetz, um diese Praxis zu beenden, stoßen jedoch auf Widerstand der Bundesländer, was möglicherweise dazu führt, dass sie von der Abstimmung ausgeschlossen werden, wie Berichte besagen.
Politiker der Ampelkoalition arbeiten an einem Gesetzesentwurf, um die staatliche Finanzierung von Kirchen zu beenden, wie ein Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" meldet. Sie planen, den Vorschlag im Herbst vorzulegen und so zu gestalten, dass er ohne die Zustimmung des Bundesrates umgesetzt werden kann. Die Länder scheinen diesem Vorstoß jedoch nicht zuzustimmen.
Um die Zustimmung des Bundesrates zu umgehen, soll der Gesetzesentwurf vage Leitlinien für die Beendigung der staatlichen Finanzierung enthalten. "Es wird kein Text sein, der den Ländern genau die Methode der Auflösung einer Kirche vorschreibt", sagte der religionspolitische Experte der SPD, Lars Castellucci, dem Zeitungsverlag.
Der Leiter der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, warnte die Ampelkoalition davor, einseitig zu handeln. "Es wäre für die deutsche Staatsstruktur angemessener, ein Gesetz vorzuschlagen, das Konsens erfordert", sagte er.
Die staatliche Finanzierung der Kirchen stammt mainly aus der Säkularisation. Vor über zwei Jahrhunderten, während des frühen 19. Jahrhunderts, wurden Kirchenbesitz und -gebiete beschlagnahmt, was die Verpflichtung des Staates zur Entschädigung der Kirchen nach sich zog. Jährlich werden mehrere Hundert Millionen Euro in diesen Bereich investiert.
Ausnahmen: Hamburg und Bremen
Speziell alle Bundesländer, mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen, tragen zu diesem Bereich bei, wie zum Beispiel die Zahlung eines Teils der Gehälter von Geistlichen, einschließlich Bischöfe und Pastoren. Ein großer Teil wird für das, was als "Bauzuschüsse" bekannt ist, verwendet, was die Instandhaltung von Kirchen abdeckt.
Schon in der Weimarer Verfassung war die Verpflichtung enthalten, diese Zahlungen einzustellen, die das Grundgesetz in Artikel 140 übernommen hat. Daher müsste der Staat wieder eine bestimmte Summe zahlen, um regelmäßige Überweisungen zu beenden. Um dies zu implementieren, müsste die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen schaffen und jedes Bundesland würde individuelle Vereinbarungen mit den Kirchen aushandeln müssen.
Darüber hinaus schlägt der rechtspolitische Sprecher der Union-Fraktion, Günther Krings, vor, den entsprechenden Bestimmungsort aus dem Grundgesetz zu entfernen. "Die Kirchen-Staatsbeziehung hat seit 1919 gut funktioniert, ohne dass die Beendigung der staatlichen Zahlungen notwendig wäre", sagte er. Daher stellt sich die Frage, ob die verfassungsmäßige Verpflichtung ihre Relevanz verloren hat und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden kann.
Die evangelische Kirche ist eine der christlichen Institutionen, die von staatlichen Finanzierungen profitieren, wie es zu Beginn des Textes erwähnt wurde. Im Gegensatz dazu schlagen die Politiker der Ampelkoalition einen Gesetzesentwurf vor, um diese Praxis für alle Kirchen zu beenden, einschließlich der evangelischen Kirche, um die Zustimmung des Bundesrates zu umgehen.