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Die Versicherer sind nicht für die Deckung von Unfällen verantwortlich, die auf einen niedrigen Blutzucker während der täglichen Reise zurückzuführen sind.

Arbeitsunfälle auf dem Heimweg stehen in der Regel nur auf dem direkten Weg zwischen Arbeit und Wohnung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen und Bremen in Celle in einem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt. Ausnahmen gelten...

Verkehr auf der Autobahn
Verkehr auf der Autobahn

Die Versicherer sind nicht für die Deckung von Unfällen verantwortlich, die auf einen niedrigen Blutzucker während der täglichen Reise zurückzuführen sind.

Ein Mann mit Diabetes fuhr nach der Arbeit zuhause, als er unabsichtlich in einen kommenden Lastkraftwagen fuhr und schwere Verletzungen erlitt. Die Notfallhelfer entdeckten, dass er an Hypoglykämie litt. Das Arbeitgeber-Krankenkassenunternehmen lehnte es ab, diese Vorfall als berufsbedingten Unfall anzuerkennen, weil er vier Kilometer von seinem Wohnort entfernt stattfand.

Nach Angaben des Versicherers war der Mann bereits auf die andere Fahrtrichtung gewechselt und war nicht mehr auf dem direkten Weg zuhause. Der Kläger behauptete jedoch in seinem Prozess, dass dies eine Folge seiner Krankheit war. Er hatte aufgrund der Hypoglykämie seine Orientierung verloren und fuhr weiter.

In der Urteilsbegründung entschieden die Richter am Arbeitsgericht, dass dies eine "innere Ursache" in Form von Bewusstlosigkeit durch Diabetes-bedingte Hypoglykämie war. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf solche Fälle würde die Versicherungsschutz während der Arbeitsfahrt deutlich erweitern, was weitgehend den Zweck der Arbeitsunfallversicherung widersprechen würde.

Die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung deckt nur "außergewöhnliche" Abweichungen vom direkten Weg aufgrund "ausserer Faktoren des Verkehrsumfelds" ab. Das umfasst Fälle wie Dunkelheit, Nebel und unzureichende Anzeigen.

Im April entschied das Gericht eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts in Oldenburg um, die dem Kläger in seiner Auseinandersetzung mit dem Versicherer zugunsten stand. Das Arbeitsgericht in Celle hatte den Fall auf eigene Faust für rechtsgrundsätzlich wichtig erklärt.

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