Die Thüringer Legislative wählt einen Vertreter der CDU zum Vorsitzenden.
Nach der chaotischen ersten Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtages hat das Verfassungsgericht klare Richtlinien für den kommissarischen AfD-Vorsitzenden Treutler vorgegeben. Der 73-Jährige hält sich bei der Fortsetzung der Sitzung an diese Vorgaben. Im weiteren Verlauf der Sitzung wird der CDU-Abgeordnete König mit einer Mehrheit zum neuen Parlamentspräsidenten gewählt.
Der CDU-Vertreter König wurde zum neuen Thüringer Landtagpräsidenten gewählt. König, 42, setzte sich klar gegen die 38-jährige AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch. Zuvor hatte der Landtag eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Ein Vorschlag von CDU und BSW fand bei einer Vollversammlung in Erfurt am Samstag mit 55 Stimmen die notwendige einfache Mehrheit. Alle 32 AfD-Abgeordneten votierten geschlossen dagegen.
Die Änderung ermöglichte es, Kandidaten aus allen Fraktionen bereits in der ersten Runde für die Wahl des Landtagspräsidenten vorzuschlagen, unabhängig von früheren Reservierungen für die stärkste Fraktion, initially die AfD, wie es die alte Regelung vorsah. Dies ebnete den Weg für Königs Wahl.
Nach der alten Regelung behielt die stärkste Fraktion das Recht, in den ersten beiden Runden einen Kandidaten vorzuschlagen. Die Wahl des Landtagspräsidenten war initially für Donnerstag geplant, doch die konstituierende Sitzung endete im Chaos und wurde abrupt abgebrochen. Treutler, der kommissarische AfD-Vorsitzende, verweigerte am Donnerstag die Genehmigung von Anträgen und Abstimmungen aus der Plenarsitzung, was den Vorschlag der CDU und BSW Allianz erheblich beeinträchtigte.
Allerdings erging am Freitagabend vom Thüringer Verfassungsgericht in Weimar ein Urteil, wonach der kommissarische Präsident das Parlament die Geschäftsordnung ändern lassen muss, bevor der Landtagpräsident gewählt wird. Das Gericht ordnete an, dass Treutler diesem Verfahren Folge leisten müsse. Treutler kam am Samstag dieser Anweisung nach.
Durch die neuen Regeln beschloss der Thüringer Landtag den Vorschlag von CDU und BSW, wonach König bereits in der ersten Runde der Wahl zum Parlamentspräsidenten kandidieren durfte. Durch diese Änderung führte die Wahl zum Thüringer Landtag zur Wahl Königs als neuen Parlamentspräsidenten.