- Die Sozialistische Partei sieht keinen dringenden Handlungsbedarf.
Die SPD sieht keinen dringenden Bedarf, das Wahlsystem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort zu ändern. "Es besteht aktuell kein dringender Gesetzgebungsbedarf", sagte der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dem Deutschen Pressenetzwerk. "Allerdings sollte sich der nächste Bundestag spätestens damit befassen, damit das Wahlsystem für die Bundestagswahlen 2029 angepasst werden kann."
Wiese betont, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung verschiedene Lösungswege aufgezeigt hat. Dazu gehören die Anpassung der sogenannten Grundmandatsklausel, die Modifizierung der Fünf-Prozent-Hürde oder eine gemeinsame Liste von CDU und CSU. "Insbesondere Letzteres wäre ein rechtssicherer Weg", sagte der SPD-Politiker.
Alte Grundmandatsklausel vorübergehend wiederhergestellt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlsystem verfassungswidrig ist. Diese Regelung, die von der Ampel-Koalition abgeschafft wurde, sah vor, dass Parteien auch in den Bundestag einziehen konnten, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafften, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Das Gericht hat diese Regelung nun vorübergehend wieder eingeführt, bis die Legislative eine neue Regelung erlässt. Allerdings hat das Gericht auch einen anderen wichtigen Teil der Wahlreform bestätigt, die Begrenzung des Bundestags auf 630 Mitglieder und die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate.
CSU kritisiert die neue Sitzverteilungsregel
Das bedeutet, dass die Anzahl der Parlamentssitze in Zukunft allein anhand des Zweitstimmen-Ergebnisses einer Partei festgelegt wird, auch wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat. In diesem Fall gehen die Sieger der Wahlkreise mit den schlechtesten Erststimmen leer aus. Diese Kritik kommt insbesondere von der CSU, die in Bayern oft fast alle Direktmandate gewonnen hat.
CSU-Chef Markus Söder hat bereits angekündigt, dass eine von der Union geführte Bundesregierung die neue Verteilungsregel erneut korrigieren will: "Das ist eine Koalitionsbedingung für die nächste Bundesregierung", sagte der bayerische Ministerpräsident.
Esken warnt Söder
SPD-Chefin Saskia Esken wies die Forderung zurück: "Wenn Söder die nun erfolgreiche Reform der Ampel-Koalition rückgängig machen will, akzeptiert er, dass der Bundestag weiterhin auf über 800 Mitglieder wächst", sagte Esken dem RND. Söder habe in der Vergangenheit nichts konstruktives zur Wahlsystemreform beigetragen. Der letzte Reformversuch sei auch gescheitert, weil er ungerechtfertigte Vorteile für die CSU vorsah.
Allerdings kam auch Kritik am Urteil vom ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. "Das Einzige, was der durchschnittliche Wähler am deutschen Wahlsystem versteht, ist, dass er mit seiner Erststimme den Wahlkreisabgeordneten bestimmt. Und genau diesen einen transparenten Teil des Wahlsystems relativiert das Bundesverfassungsgericht jetzt", sagte der CDU-Politiker dem RND. Für ihn überraschend sei "wie stark das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall die Möglichkeit der Bildung von Fraktionsgemeinschaften, also die Union, berücksichtigt".
Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erwähnte, dass der nächste Bundestag das Wahlsystem-Thema aufgreifen sollte, um sicherzustellen, dass es bis 2029 angepasst wird, angesichts der verschiedenen Lösungswege, die das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat.
Trotz der vorübergehenden Wiederherstellung der Grundmandatsklausel durch das Bundesverfassungsgericht gibt es Kritik an der neuen Sitzverteilungsregel, insbesondere von der CSU, die glaubt, dass sie in einigen Regionen einen unfairen Vorteil bietet.