Die Sicht der Kunden auf den Konkursantrag von FTI
Die deutsche Reiseagentur FTI Touristik hat ihre Insolvenz bekanntgegeben, was tausende Urlauber in Unsicherheit bringt. Dies lässt Reisende fragen, wie sie nach Hause zurückkehren und was mit ihren bereits gebuchten, aber noch nicht unternommenen Reisen geschehen wird.
Wie wirkt sich dies auf bereits gebuchte Reisen aus?
Da FTI Touristik möglicherweise ab dem 4. Juni nur teilweise oder gar nicht mehr operieren wird und keine neuen Reisen mehr gebucht werden können, werden die Flugpläne ungültig. Das bedeutet, dass alle von dem Reiseveranstalter direkt gebuchten Tickets und Reisen nicht mehr gültig sind.
Was passiert bei Paketreisen?
Wenn Sie eine Paketreise über eine Reiseagentur oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, können Ihre Tickets und Reisen möglicherweise ebenfalls ungültig sein. Allerdings sollten Sie eine Ersatzkarte erhalten, da Anbieter verpflichtet sind, durch Reiseversicherungen Entschädigungen zu leisten. Wenn Ihre Reise fehlschlägt, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Wenn Sie bereits auf Urlaub sind, dürfen Sie im Hotel bleiben, während die Rückkehrorganisation durchgeführt wird. Wenn der Reiseveranstalter vor Beginn der Reise insolvent wird, entscheidet der Versicherer, ob die Reise durchgeführt oder abgesagt wird. Es ist Ihr Entscheidung, ob Sie eine Rückzahlung fordern; der Versicherer muss Sie sofort zahlen.
Kriegen Kunden ihr Geld zurück?
Bei der Buchung einer Paketreise sollte Ihre Reisebestätigung einen Versicherungszertifikat enthalten. Dies schützt Sie im Falle einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters. Laut Schleswig-Holsteinischer Anwaltskammer ist dies sehr selten der Fall. Die Ausstellung eines Versicherungszertifikats ist für Paketreisen vorgeschrieben. Sie finden das Versicherungszertifikat auf der Rückseite Ihrer Reisebestätigung oder angeschlossen an Ihre Reisedokumente. Die Kontaktadressen des "Versicherers" sind dort aufgeführt, mit dem Sie Ihre Ansprüche im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters geltend machen können. Diese Versicherungsschutzmaßnahmen gelten nur für Paketreisen, nicht für die Buchung einzelner Dienstleistungen wie einen Flug oder eine Unterkunft.
Was passiert ohne Versicherungszertifikat?
Ohne ein Versicherungszertifikat könnten Ihre Zahlungen für Ihr Urlaub verloren gehen, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird. Sie könnten dann versuchen, die Rückerstattungsvorgangsweise oder die Abbestellung eines Lastschritts zu nutzen, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Rückerstattungsvorgangsweise ermöglicht Visa und Mastercard, Ihr Geld zurückzuzahlen, wenn ein Dienstleistungspreis mit einer Kreditkarte bezahlt wurde und der Dienst nicht erbracht wurde. Paketreisen sind nicht von dieser Regel ausgenommen.
Was passiert bei strandenden Passagieren?
FTI arbeitet daran, sicherzustellen, dass laufende Reisen ohne Störungen abgeschlossen werden können. Betroffene Reisende können sich bei der FTI-Kundendienstleistung per Telefonnummer: 0040 89 71 04 51 498 kontaktieren.
Welche anderen Marken werden durch die Insolvenz betroffen?
Aktuell ist nur FTI Touristik in Deutschland, Österreich und den Niederlanden betroffen. In Zukunft werden ähnliche Anträge für weitere Unternehmen gestellt, darunter "5vorFlug in Deutschland, die "BigXtra GmbH", sowie die Mietwagenmarken "DriveFTI" und "Cars and Camper". Kunden dieser Anbieter sollten sich bei den jeweiligen Anbietern für Fragen zu ihren Reisen wenden.
Haben Kunden Anspruch auf Entschädigung?
Theoretisch, ja, praktisch sieht es jedoch kompliziert aus. Bei der Insolvenz einer Reiseagentur müssen Kunden ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter registrieren. Allerdings sind die Chancen für kleine Gläubiger gering. Wenn die Reiseagentur 14 Tage vor Beginn der Reise insolvent wird, wird jegliche Entschädigungszahlung abgesagt.
Was passiert, wenn Mitarbeiter aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht zur Arbeit kommen können?
Die Anwesenheit am Arbeitsplatz pflichtgemäß zu zeitigen ist notwendig. Wenn Sie verzögert ankommen, ohne eigene Schuld, hat dies keine rechtlichen Konsequenzen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig. Wenn Sie das nicht tun, erhalten Sie keine Bezahlung für die verpassten Tage. Im schlimmsten Fall kann eine Verletzung der Informationspflicht zu einer Warnung oder gar einer Kündigung führen.
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