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Die Schädlingsbeseitigung liegt in der Verantwortung des Vermieters

Silberköder, Motte, Wespe

Ein Silberfischchen im Badezimmer stellt keine Infektion dar. Bei 10 bis 15 Silberfischen sieht die....aussiedlerbote.de
Ein Silberfischchen im Badezimmer stellt keine Infektion dar. Bei 10 bis 15 Silberfischen sieht die Situation anders aus..aussiedlerbote.de

Die Schädlingsbeseitigung liegt in der Verantwortung des Vermieters

Sie sind eklig und lästig, und Vermieter müssen sie loswerden: Schädlinge in Mietwohnungen. Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, für den Fall, dass etwas passiert.

Silberfische im Badezimmer, Motten im Kleiderschrank oder Ameisen im Wohnzimmer – Schädlinge in einer Mietwohnung sind mehr als nur ein Ärgernis. Sie stellen auch Mängel an Mietobjekten dar. Der Vermieter ist verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Wann tritt der Befall auf?

„Es gibt keine eindeutige Definition“, sagt Julia Wagner vom Deutschen Hauseigentümerverband Haus & Grund. „Ein Käfer oder eine Ameise stellt keinen Befall dar.“ Dabei kommt es darauf an, wie viele Exemplare Sie beobachten und wie oft sie vorkommen. „Wenn Sie in Ihrem Haus oder auf Ihrem Balkon ein Nest aus Mäusen, Wespen oder Tauben haben, ist klar: Es handelt sich um einen Schädlingsbefall.“

„Das Landgericht stellte beispielsweise fest, dass Motten in einer Mietwohnung einen schweren Schädlingsbefall darstellten, wenn bei der Reinigung sieben bis acht Exemplare pro Woche entfernt würden, und dass sich typischerweise 20 bis 30 getötete Motten an den Wänden befanden. Mottenflecken, ” Deutscher Mieterbund. „Nach der Rechtsprechung stellt bereits das Vorkommen von 10 bis 15 Silberfischchen in einer Wohnung einen Mangel dar, ein vereinzeltes, vorübergehendes Vorkommen von Silberfischen hingegen nicht.“

Was sollte ein Mieter tun, wenn er Schädlinge in seiner Wohnung findet?

„Für die Beseitigung des Schädlings ist der Vermieter verantwortlich, da es sich im Wesentlichen um einen Mangel der Mietsache handelt“, sagte Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes. „Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Schädlingsbefall festgestellt wird.“

Sollten Mieter zunächst versuchen, Schädlinge selbst in den Griff zu bekommen?

Er würde es vielleicht versuchen, wenn es weniger Schädlinge gäbe. „Eine Spinne oder zwei Silberfische sind sicherlich kein Grund, den Vermieter zu benachrichtigen“, sagt Jutta Hartmann.

Versäumt es ein Mieter jedoch, einen starken Befall zu melden, ist er in der Regel für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich, etwa für Ratten, die an Kabeln kauen, oder für durch Insekten beschädigtes Mauerwerk.

Wer zahlt die Schadensbehebung?

Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich. „Die Schädlingsbekämpfung gehört zu seinen Unterhaltspflichten“, sagte Rechtsanwalt Thomas Priest von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins.

Ist jedoch erkennbar, dass die Schädlinge vom Mieter angelockt bzw. eingeschleppt wurden, muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. „Allerdings kann die Schuldfrage oft nicht eindeutig geklärt werden und führt häufig zu Streitigkeiten zwischen den Parteien“, sagte Priest.

„Wenn beispielsweise eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Mieter während einer Urlaubsreise Bettwanzen mitgebracht hat, müsste er auch die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen“, sagte Julia Wagner.

Kann der Vermieter diese Kosten später als Betriebskosten auf den Mieter umlegen?

„Nein, das sind gravierende Instandhaltungskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können“, stellte Thomas Priest klar. Dies macht einen Unterschied, wenn ein Vermieter regelmäßig Maßnahmen ergreift, um Schädlingen, wie zum Beispiel Ratten im Keller, vorzubeugen. Sofern im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, können diese Kosten als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Ist ein Schädlingsbefall ein Grund für eine Mietminderung?

Grundsätzlich handelt es sich um einen Mangel, der dem Mieter bis zur Schadensbeseitigung einen Anspruch auf Mietminderung einräumt. „Gerichte beurteilen Mietentlastungen unterschiedlich“, sagte Julia Wagner. Dies hängt davon ab, wie restriktiv die Wohnung ist.

„Mieter sollten dies realistisch einschätzen“, sagte Thomas Priest. „Wenn auf dem Balkon Rattenkot liegt, aber keine Ratten zu sehen sind, kann man die Miete nicht senken, auch wenn dadurch der unangenehme Gedanke entsteht, dass sich Ratten in der Nähe befinden.“

Welche Rechte hat ein Mieter, wenn der Vermieter seinen Pflichten zur Schädlingsbekämpfung nicht nachkommt?

„Dann kann er selbst einen Kammerjäger engagieren und den Vermieter belasten“, sagte Julia Wagner.

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Quelle: www.ntv.de

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