- Die Rechtsbehörde: Entscheidung zur Einstellung der Klage gegen Ofarim
Der Fall gegen den Musiker Gil Ofarim (42) wegen einer fingierten antisemitischen Incident mit einem Davidstern in einem Leipziger Hotel wurde nach Zahlung einer Geldstrafe definitiv eingestellt. Dies gab das 6. Strafkammer des Leipziger Landgerichts bekannt, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Laut Entscheidung trägt die Staatskasse die Gerichtskosten. Der Gerichtssprecher fügte hinzu: "Ofarim trägt seine eigenen und die des Mitklägers anfallenden Rechtsanwaltskosten."
In einem im Oktober 2021 veröffentlichten Video beschuldigte Ofarim das Hotel der Diskriminierung und behauptete, der Manager habe ihn aufgefordert, seinen Davidstern-Anhänger während der Anmeldung abzunehmen. Das Video sorgte auf den sozialen Medien für Aufsehen. Daraufhin erstattete Ofarim Anzeige, doch der Hotelmanager erstattete ebenfalls eine Gegenklage wegen Verleumdung. Während des Prozesses gab Ofarim schließlich seine Schuld zu und entschuldigte sich.
Zunächst wurde der Fall gegen Ofarim wegen Verleumdung und falscher Beschuldigungen im November 2021 am Leipziger Landgericht vorläufig ausgesetzt. Allerdings musste Ofarim eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen, die gleichmäßig zwischen der jüdischen Gemeinde Leipzig und dem Haus der Wannsee-Konferenz-Gedenk- und Bildungsstätte in Berlin aufgeteilt wurde. Ofarim zahlte die Strafe nach Fristverlängerung.
Der Vorfall mit Gil Ofarim und dem Davidstern ereignete sich in einem Leipziger Hotel in Deutschland. Trotz der vorläufigen Einstellung des Verleumdungs- und Falschbeschuldigungsfalls gegen Ofarim musste er eine gemeinsame Geldstrafe von 10.000 Euro an die jüdische Gemeinde Leipzig und das Haus der Wannsee-Konferenz-Gedenkstätte in Berlin zahlen.