- Die Partei verlangt von MDR, ihre Werbeanzeigen für "Schießereien" zu verbreiten.
Das Oberlandesgericht in Bautzen hat den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verpflichtet, den Wahlwerbespot der satirischen Partei "Die Partei" im Radio auszustrahlen. Das Gericht wies die Beschwerde des MDR zurück und argumentierte, dass die Darstellung von scheinbaren AfD-Wählern, die erschossen werden, eindeutig Satire ist.
"Wir schlagen dieses Mal zuerst zu"
In der Werbung sehen wir ein Paar, das dem imaginären Amtseid der neuen sächsischen Verwaltung im Radio lauscht. Der männliche Charakter mit einem kräftigen Dialekt verkündet, dass "die Faschisten wieder an der Macht sind". Er verkündet dann, "Dieses Mal schlagen wir zuerst zu", gefolgt von Schüssen auf mehrere Personen. Die Werbung endet mit einer Aufforderung, für die satirische Partei zu stimmen, bevor es "zu spät" ist.
Politische Parteien haben normalerweise das Recht, ihre Wahlwerbespots innerhalb ihrer zugewiesenen Sendezeit zu senden. Sender haben jedoch das Recht, bestimmte Spots abzulehnen, wenn sie offensichtlich und wesentlich gegen das Strafrecht verstoßen.
Übertriebenes Gespräch in einem satirischen Kontext
MDR argumentierte, dass die Werbung Gewalt verharmlost. Beide Gerichte kamen jedoch zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Das Oberlandesgericht argumentierte, dass das Gespräch zwischen dem Paar in der Werbung in einem satirischen Kontext absichtlich übertrieben ist, wie man an der übertriebenen Reaktion auf die Nachrichten über die Amtseinführung der neuen Regierung, der beleidigenden Sprache und den übertriebenen Dialekten der Sprecher erkennen kann. Außerdem verändert sich die Stimme der Frau auf ungewöhnliche Weise. Für einen neutralen Zuhörer wird die satirische Qualität claramente und durch die nüchterne, faktische abschließende Zeile bestätigt.
Die Entscheidung aus Bautzen bleibt bestehen. Sachsen und Thüringen werden am 1. September eine neue Landtagswahl abhalten.
Der Fall betreffend den Wahlwerbespot von "Die Partei" wurde vor dem ersten Gericht verhandelt, nachdem MDR gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Beschwerde eingelegt hatte. Das Gericht entschied, dass die übertriebene und absurde Natur des Gesprächs sowie die satirischen Elemente wie die veränderte Stimme und die faktische abschließende Zeile verhindern, dass die Werbung Gewalt verharmlost.
Das erste Gericht erkannte den satirischen Kontext der Werbung an und bestätigte die Entscheidung aus Bautzen, sodass der Wahlwerbespot von "Die Partei" auf den Radiosendern des MDR gesendet werden darf.