Die Nutzung von Smartphones für geschäftliche Zwecke kann zu Steuerabzügen führen.
Wenn Sie Ihren persönlichen Handy für private und berufliche Zwecke verwenden, könnten Sie möglicherweise die damit verbundenen Kosten von Ihren Steuern abziehen. Die Bundesvereinigung der Steuerzahler bietet Tipps, wie Sie diese Möglichkeit optimieren können.
Viele Menschen wissen nichts darüber: Der Kaufpreis und die laufenden Mobilkosten können als Steuerabzug verwendet werden, erklärt die Bundesvereinigung der Steuerzahler.
Für eine vorrangig berufliche Nutzung (über 90%) können Sie den Gesamtkosten des Geräts im Jahr der Anschaffung abziehen. Allerdings darf der Bruttopreis nicht mehr als 952 Euro betragen. "Wenn der Nettopreis mehr als 800 Euro beträgt, muss der Handy über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden", erklärt Daniela Karbe-Geßler von der Bundesvereinigung der Steuerzahler. Die übliche Depreciationsdauer für Smartphones, wie sie von der Finanzverwaltung festgelegt wurde, beträgt normalerweise fünf Jahre.
Beispielsweise, wenn Sie ein Smartphone ausschließlich für den Beruf verwenden und es einen Bruttopreis von 1200 Euro hat, müssten Sie es über fünf Jahre zu 240 Euro pro Jahr abschreiben. Wenn Sie das Gerät jederzeit nach dem 1. Januar erworben haben, können Sie nur die entsprechenden Monate des Jahres von Ihren Steuern abziehen. Beispielsweise, wenn Sie es am 1. Oktober erworben haben, beträgt der Steuervorteil 60 Euro für das Jahr.
Aufzählen Sie Ihre Mobilfunkausgaben in Ihren Steuern
Wenn die berufliche Nutzung unter 90% liegt, beträgt der abziehbare Betrag auch proportional niedriger. Laut Bundesvereinigung der Steuerzahler können Gruppen mit hohen Kommunikationsanforderungen leichter beweisen, dass ihr Handy für den Beruf verwendet wird, z. B. bei einer 50%igen beruflichen Nutzung, ohne Beweis. In solchen Fällen können Sie bis zu 20% der Ausgaben abziehen. Außerdem können Sie die Mobilvertragskosten - allerdings bis zu einem Limit von 20 Euro pro Monat.
Um den Steuervorteil genießen zu können, ist es wichtig, alle Mobilfunkausgaben in Ihren Steuererklärung aufzuzählen. Sie sollten sie in der "Ausgaben für Arbeitsgeräte"-Kategorie von Form N eintragen.
Obwohl keine Unterlagen an die Steuererklärung anzufügen brauchen, empfiehlt es sich, Erklärungen über die Mobilfunkausgaben in den Kommentarfeld des Hauptformulars "Zusätzliche Informationen zur Steuererklärung" zu geben, um die Arbeit der Steuerbehörde zu erleichtern und mögliche Anfragen zu vermeiden.
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