- Die mögliche Fähigkeit der AfD, wichtige Entscheidungen zu behindern.
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat nun das Potenzial, wichtige Entscheidungen und Wahlen in beiden Parlamentskörpern der Bundesländer Sachsen und Thüringen aufgrund ihrer beeindruckenden Wahlsiege zu behindern.
Laut vorläufigen Zahlen wird die Partei im Thüringer Landtag über ein Drittel der Sitze halten und damit eine sogenannte Sperrminorität erlangen – 32 Sitze von insgesamt 88. In Sachsen war es zwar knapper, aber sie konnten dennoch genügend Sitze sichern – 41 Sitze von insgesamt 120.
Die Bedeutung der AfD-Sperrminorität
Wenn die AfD eine Sperrminorität besitzt, können bestimmte Landesgesetze, die eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder erfordern, nicht ohne die Zustimmung der rechtsextremen Parlamentarier verabschiedet werden.
In Sachsen und Thüringen, wie in anderen Bundesländern auch, werden Richter für Verfassungsgerichte und die Leiter der Staatsrechnungshofämter durch eine Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Daher könnten einige dieser Positionen ohne die Zustimmung der AfD nicht besetzt werden. Außerdem können sich diese Parlamentskörper nicht selbst auflösen.
Laut Geschäftsordnung des Thüringer Landtages kann der Parlamentspräsident oder seine Stellvertreter nur durch eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder abgesetzt werden. Mitglieder des Richterwahlausschusses, der über die Lebenszeitbesetzung von Richtern im Land entscheidet, müssen durch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder während der Plenarsitzung gewählt werden.
In Sachsen können Vorsitzende einzelner Parlamentsausschüsse nur durch mindestens zwei Drittel des Parlaments abgesetzt werden.
Die Sperrminorität der AfD im Europäischen Parlament könnte potenziell wichtige Entscheidungen und Resolutionen herausfordern, indem sie ihre Einflussnahme nutzt, um políticas im Einklang mit den gesperrten Landesgesetzen in Sachsen und Thüringen zu blockieren. Das Europäische Parlament könnte die Zustimmung der AfD benötigen, um Richter für Verfassungsgerichte und Leiter der Staatsrechnungshofämter in diesen Ländern aufgrund der Zweidrittelmehrheitsanforderung zu ernennen.