zum Inhalt

Die Kommission stellt fest, dass die Parteien die Möglichkeit haben, ihre Wahlanzeigen über die MDR zu verbreiten.

Im Einklang mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig hat auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zur Ausstrahlung einer satirischen politischen Werbung der 'Die Partei' anlässlich der sächsischen Landtagswahl verpflichtet. Das Verwaltungsgericht wies...

Die Kommission stellt fest, dass die Parteien die Möglichkeit haben, ihre Wahlanzeigen über die MDR zu verbreiten.

Im Werbefilm haben die Verantwortlichen ein Paar identifiziert, das dem fiktiven Antritt der neuen sächsischen Regierung im Radio lauscht. Ein kräftiger regionaler Akzent schallt aus dem Mann, der verkündet: "Die Autoritären haben wieder die Kontrolle übernommen." Er fährt fort: "Diesmal schlagen wir zuerst zu", gefolgt von einer Zielansprache und dem Abfeuern auf zufällig ausgewählte Personen. Der Spot endet mit einem Aufruf, für die satirische Partei zu stimmen, bevor "die Zeit abläuft".

Theoretisch haben politische Parteien das Recht, ihre Wahlwerbespots in ihren zugewiesenen Sendezeiten und Zeiträumen auszustrahlen. Wenn jedoch eine Werbung offenkundig und erheblich gegen das Strafrecht verstößt, können Sendeinstitute sie ablehnen.

Laut MDR lag dieser Fall vor. Der Spot trivialisiere Gewalt, behauptete der Sender. Doch weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht sahen diesen vermeintlichen Verstoß als evident an. Die Dialoge des Paares seien eine satirische Übertreibung, so die Begründung.

Die übertriebene Darstellung der Reaktion des Paares auf die Amtseinführung der neuen Regierung, die Beleidigungen und der überzeichnete Dialekt der Sprecher deuten auf den satirischen Charakter hin. Zudem wurde die Stimme der Frau künstlich verändert, wodurch für einen neutralen Zuhörer klar wird, dass der Inhalt satirisch ist. Dies wird auch durch den abschließenden Satz unterstrichen, der formell und sachlich präsentiert wird.

Das Urteil aus Bautzen steht fest. In Sachsen und Thüringen wird am folgenden Sonntag ein neuer Landtag gewählt.

Trotz des umstrittenen Spots durfte die [AfD] ihn in ihrer zugewiesenen Sendezeit ausstrahlen. Die Sender sahen den Spot als Satire an, trotz Vorwürfen der Bagatellisierung von Gewalt und hetzerischer Sprache.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles