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Die Kommission schlägt auch vor, die Zahl der EU-Bürger in der EU zu erhöhen.

Entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat die Union im Bundestag Gespräche über eine Änderung des Wahlsystems vereinbart. 'Die SPD weiß, dass wir immer für vernünftige Vorschläge zur Diskussion bereit sind', sagte Thorsten Frei (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Union...

Die Kommission schlägt auch vor, die Zahl der EU-Bürger in der EU zu erhöhen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich bot den Unionisten am Dienstag Gespräche an. Er sagte, es sei offen, ob es vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr noch legislative Schritte zur Wahlrechtsreform** geben werde, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für das Jahr 2023 largely als "verfassungskonform" befunden. Die Union fordert jedoch Änderungen bei der Behandlung von Direktmandaten. Denn nach dem genehmigten Teil der Reform soll eine Partei künftig nur so viele Direktmandate erhalten wie durch ihren Zweitstimmenanteil abgedeckt sind. Das könnte dazu führen, dass Direktkandidaten auch dann nicht in den Bundestag einziehen, wenn sie ein Wahlkreis gewinnen.

Union-Fraktionsgeschäftsführer Free bestätigte, dass Änderungen notwendig seien. "Um den größten Verstoß gegen die Wahlrechtsreform zu korrigieren, muss die Erststimme wieder gestärkt werden", sagte er der AFP.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die neue Struktur von Erst- und Zweitstimmen in der Ampelreform als "verfassungskonform" bewertet, entgegnete der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der Nachrichtenagentur AFP. "Eine Diskussion zu diesem Punkt, wie die Union sie plant, wird nicht mehr stattfinden."

Die Diskussion innerhalb der "Ampel"-Koalition über eine mögliche Gesetzesänderung vor der Bundestagswahl bezieht sich tatsächlich nur auf die Abschaffung der von Karlsruhe gekippten Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichen, über ihren Zweitstimmenanteil in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundmandatsklausel mit seiner Entscheidung wiederhergestellt, so dass sie vorerst ohne weitere Gesetzesänderungen gilt.

Daher gebe es "keine Dringlichkeit und keinen unmittelbaren legislativen Handlungsbedarf", sagte SPD-Abgeordneter Wiese. "Gespräche können auch in der nächsten Legislaturperiode stattfinden." Es sei klar: "Wir könnten bereits morgen ein neues Bundestagsparlament wählen - mit diesem gültigen Wahlsystem, das die Union auch kennt."

Die neue Wahlrechtsreform soll verhindern, dass der Bundestag immer größer wird. Sie begrenzt die Anzahl der Mitglieder künftig auf 630. Aktuell sind es noch 733.

Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln würde die geplante Reduzierung der Parlamentarier 125 Millionen Euro pro Jahr sparen. Diese Summe setzt sich unter anderem zusammen aus Ausgaben für Parlamentsgelder (13 Millionen Euro), Ausgaben für Personal (45 Millionen Euro) und Zahlungen an die Fraktionen (bis zu 20 Millionen Euro). Laut IW gibt es auch Dutzende weitere Kostenpositionen, wie zum Beispiel für andere Personalkosten, Reisen, Informationstechnologie oder Büromaterial.

Die Union hat eine Notwendigkeit für Änderungen bei der Behandlung von Direktmandaten angemahnt, da diese Änderungen dazu führen könnten, dass Direktkandidaten bei der nächsten Bundestagswahl nicht in den Bundestag gewählt werden. Die SPD hat jedoch angekündigt, dass eine Diskussion zu diesem Thema vor der Bundestagswahl nicht stattfinden wird, da sie der Meinung ist, dass es keine Dringlichkeit oder unmittelbaren legislativen Handlungsbedarf gibt.

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