Die Kommission hat bereits einige Schritte unternommen, um die Umsetzung ihrer Vorschläge zu gewährleisten.
Hohe Nachfrage führte zu einem technischen Problem, das am 6. August vorübergehend die Einreichung eines Förderantrags unmöglich machte, wie das Ministerium weiter mitteilte. Betroffene können ihren Antrag unter den alten Förderbedingungen nachträglich einreichen, wobei eine informelle Erklärung erforderlich ist. Das Ministerium warnte vor Betrugsversuchen: Die Bafa hatte Anträge registriert, die am 6. August gestartet und verifizierte Fehlversuche überprüft.
Das Wirtschaftsministerium hatte am 5. August angekündigt, dass die Förderung deutlich reduziert wird - gültig ab dem 7. August. Seitdem wird Energieberatung für eine energetische Gebäudesanierung nur noch zu 50% gefördert, gegenüber den bisherigen 80%. Maximale Zuschüsse wurden auf maximal 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen halbiert.
"Leider erfordern solche Entscheidungen eine kurze Vorankündigung", erklärte das Ministerium am Freitag. "Das ist leider nicht anders möglich, um zu verhindern, dass die Mittel durch einen Ansturm zu schnell aufgebraucht werden."
Am Montag erklärte das Ministerium, dass die Reduzierung der Förderung "unvermeidlich" sei, angesichts der Gesamtbudgetsituation und der weiterhin hohen Nachfrage nach geförderter Energieberatung. Bis Juli dieses Jahres wurden 80.000 Anträge auf Energieberatung in Wohngebäuden gestellt. Die Bundesregierung erwartet bis Ende des Jahres über 150.000 Anträge.
Eine Energieberatung soll Verbraucher bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen unterstützen. Dies kann beispielsweise den Austausch von Fenstern oder die Dämmung der Außenwände umfassen. Experten beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Ein individuelles Sanierungsfahrplan (iSFP) kann auch erstellt werden, der weitere Fördermöglichkeiten bietet: Wer einen iSFP erstellen lässt, kann statt 15% eine Förderung von 20% für die tatsächliche Sanierung erhalten. Die förderfähigen Kosten für einzelne Maßnahmen werden mit einem iSFP verdoppelt, von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Die Abkürzung für den individuellen Sanierungsfahrplan lautet iSFP. Aufgrund der hohen Nachfrage sollten Antragsteller, die am 6. August das technische Problem erlebten, wie vom Ministerium angegeben, eine informelle Erklärung abgeben, um unter den alten Förderbedingungen nachträglich zu beantragen.