Die Kommission fordert die Kommission auf, die in den letzten Jahren durchgeführten Untersuchungen zu überprüfen.
Lindholz gab bekannt, dass die Union, falls sie bei der nächsten Bundeswahl siegt, die Wahlrechtsreform rückgängig machen würde. "Dass Wahlkreise nicht zugewiesen werden, ist kein nachhaltig akzeptabler Zustand - das müssen wir in der nächsten Legislaturperiode ändern", sagte die CSU-Politikerin in der "Early Start"-Sendung. Es schade der Demokratie, wenn gewählte Kandidaten ihre Wahlkreise nicht im Bundestag vertreten dürfen. "Wenn man das wegnimmt, zerstört man am Ende das Vertrauen."
Lindholz lobte die vorherige Wahlrechtsreform der Großen Koalition, die die Anzahl der Wahlkreise reduzierte. Sie schlug vor, zu diesem Modell zurückzukehren.
Allerdings begrüßte Lindholz, dass das Gericht die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Ampel-Koalition gestoppt hatte. "Die Abschaffung ist verfassungswidrig, und das finde ich richtig." Lindholz behielt ihre Meinung bei, dass die geplante Abschaffung der Klausel Wahlmanipulation sei. "Ich bin sehr froh, dass der Bundesverfassungsgericht kleine Parteien, regionale Parteien und die CSU mit dieser Entscheidung gestärkt hat."
Die Grundmandatsklausel ermöglicht es Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
Die CSU-Politikerin kritisierte, dass die Entscheidung, die am Dienstagmorgen verkündet werden sollte, bereits in der Nacht zuvor kurzzeitig im Internet einsehbar war. "Das finde ich sehr bedauerlich", sagte Lindholz. "Wir arbeiten derzeit daran, das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz besser zu schützen. Und dann wird eine Entscheidung vor der Ankündigung der Richter durchgesickert."
Lindholz lobte die vorherige Wahlrechtsreform der Großen Koalition, die die Anzahl der Wahlkreise reduzierte, und schlug vor, zu diesem Modell zurückzukehren, falls ihre Union die nächste Wahl gewinnt.
Lindholz lobte das Bundesverfassungsgericht für die Entscheidung, die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Ampel-Koalition als verfassungswidrig einzustufen, da sie kleine Parteien und regionale Parteien, einschließlich der CSU, benachteiligen würde, und sie sprach sich vehement gegen die angebliche Wahlmanipulation aus.