Die Justiz prüft zahlreiche Fälle im Zusammenhang mit Cannabis.
Ab April tritt in Teilen Deutschlands die Legalisierung von Cannabis in Kraft. Dies führt jedoch zu Problemen für Justizbeamte aufgrund älterer Cannabis-Vergehen.
Zwei Monate nachdem Deutschland teilweise Cannabis legalisiert hat, belastet die Justizsysteme mit einer großen Anzahl an Fällen, die überprüft werden müssen. So gibt es in Baden-Württemberg etwa 25.000 Situationen, die neu bewertet werden müssen, weil des Bundes Amnestie für frühere Vorfälle gilt. In anderen Regionen gibt es zusätzlich Tausende von Fällen: Sachsen-Anhalt hat mehr als 5.000, Bayern über 29.000, Thüringen hat 4.500 und Niedersachsen hat 16.000.
Das neue Gesetz, das ab dem 1. April gilt, erlaubt es, bestimmte Mengen an Cannabis zu besitzen, es privat anzubauen und zu konsumieren - all das für Erwachsene ab 18 Jahren. Es ist jedoch unter Bedingungen, wie das Tragen von maximal 25 Gramm in der Öffentlichkeit und das Aufbewahren von bis zu 50 Gramm zu Hause. Privater Anbau ist erlaubt, und man darf drei Pflanzen in seinem Wohnraum haben. Verletzen Sie diese Bedingungen, können Sie hohe Strafen ziehen.
Mit dieser Legalisierung kommt eine Begnadigung für Menschen, die in der Vergangenheit wegen kleinerer Cannabis-Besitzvergehen vor Gericht gestanden haben. Das bedeutet mehr Arbeit für Staatsanwälte. Laut Hessens Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk: "Wenn eine Probationsvollzugsverfügung identifiziert wird, die von der rückwirkenden Wirkung betroffen sein könnte, können in jedem einzelnen Fall komplexe Nachfragen auftreten." Das Gericht muss entscheiden, welche Strafe hätte verhängt werden müssen, wenn Cannabisbesitz nicht ein Faktor gewesen wäre.
In Berlin wurden seit April 92 Strafen reduziert, wegen Cannabis- oder Haschischverstößen. Etwa 100 Suchaktionen wurden abgebrochen. Während viele Verurteilte freigelassen wurden, gibt es keine sofort verfügbaren Gesamtzahlen.
In Rheinland-Pfalz wurden 17 Häftlinge entlassen, in Bayern 24, in Saarland 2 und in Baden-Württemberg 19 - allerdings gab es in einigen Bundesländern keine Entlassungen. Zwar geht es nicht nur um die Freilassung von Straftätern, sondern auch um Strafen, die nach der Legalisierung von Cannabis gesenkt wurden.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann kritisiert weiterhin das Gesetz. Sie glaubt, es erfordere unnötig viel Arbeit im Justizsystem. "Das Cannabisgesetz hat eine beeindruckende Menge an Arbeit im Justizsystem erzeugt, was ich als absolut unnötig und überflüssig betrachte", sagte die SPD-Politikerin. Sie lehnt die rückwirkende Wirkung des Gesetzes ab. "Zum Zeitpunkt der Straftat waren die Menschen bewusst, dass ihre Handlungen illegal waren und trotzdem Cannabis kauften oder konsumierten", fügte der Ministerin hinzu.