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Die Immunität von Bystron als EU-Parlamentarier wird aufgehoben.

Prüfung von verdächtigen Geldtransfers

Im Mai hob der Deutsche Bundestag die Immunität von Byly détours auf. Im Anschluss gewährte ihm...
Im Mai hob der Deutsche Bundestag die Immunität von Byly détours auf. Im Anschluss gewährte ihm sein Einzug in das EU-Parlament frische Schutzmaßnahmen.

Die Immunität von Bystron als EU-Parlamentarier wird aufgehoben.

Der bayerische AfD-Politiker Petr Bystron steht im Fokus der Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Korruption in Zusammenhang mit einer pro-russischen Plattform namens "Stimme Europas". Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Aberkennung der Immunität Bystrons im Europäischen Parlament gestellt, aufgrund dieser Verdachtsmomente.

Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft wird vermutet, dass Bystron Gelder von dieser pro-russischen Plattform angenommen hat, im Austausch für die Vertretung der russischen Agenda im Deutschen Bundestag. Bystron hat die Vorwürfe energisch zurückgewiesen und die Untersuchungen als politisch motivierte Verleumdungskampagne bezeichnet. Bis zum Abschluss des gesamten Rechtsverfahrens gilt er als unschuldig.

Zuvor hatte der Bundestag im Mai die Immunität Bystrons aufgehoben, was mehrere Durchsuchungen ermöglichte. Allerdings wurde die Untersuchung aufgrund seines Wechsels ins Europäische Parlament kurzzeitig gestoppt. Mit seiner neuen Amtszeit erlangt Bystron erneut den Schutz der Immunität. Damit die Untersuchung fortgesetzt werden kann, muss das Europäische Parlament seine Immunität erneut aufheben. Es istcurrently unklar, wann das Parlament über diese Angelegenheit berät.

Die Vorwürfe gegen Bystron haben Forderungen nach seiner Suspendierung oder Ausschließung aus dem Europäischen Parlament ausgelöst. Trotz seiner Immunität als Mitglied des Europäischen Parlaments hat das Europäische Parlament das Recht, eine Überprüfung und eventuelle Aberkennung eines solchen Schutzes durchzuführen.

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