Die Grundbuchämter sind verpflichtet, Vollmachtsurkunden anzuerkennen.
Normaalerweise, um die Eigentumsübertragung an einem festen Eigentum durchzuführen, benötigt man ein Erbschein, das als Erbe fungiert. Aber, wie ein Urteil zeigt, reichen manchmal auch Vollmachten aus.
Wenn jemand das Land eines Verstorbenen erbt, übernimmt er die Eigentumsrechte an dem unbeweglichen Vermögen mit seinem Tod. Die Erben müssen dann die Grundbuchbehörde um die Aktualisierung des Grundbuches bitten, indem sie das Land in ihren Namen übertragen. Regelmäßig muss ein Erbschein bei der Grundbuchbehörde eingereicht werden. Allerdings sind in manchen Situationen auch alternative Dokumente, wie das der Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 15 Wx 2176/23), das in der Erbrechtsverfahrensordnung der Deutschen Anwaltskammer erwähnt wird, gültig.
In diesem speziellen Fall erbte eine Frau Land von ihrem verstorbenen Mann und wollte die Grundbuchbehörde aktualisieren. Da sie keinen Erbschein hatte, reichte sie den von ihrem Mann notarierten allgemeinen Vollmacht, den er ihr nach seinem Tod gewährt hatte, ein. Die Grundbuchbehörde lehnte ihre Antragstellung ab, wegen des fehlenden Erbscheins.
Das Gericht hielt dies später ungerechtfertigt. Mit dem Vollmacht konnte die Frau tatsächlich für die Erben handeln, nach dem Tod ihres Mannes. Das Vollmacht würde nicht enden, da die Frau sowohl die Vollmachtsgeberin als auch die Erbin war.
Da die Frau das Eigentum übernimmt, ob sie als Vertreterin anderer Erben handelt oder als alleinige Erbin die Grundbuchbehörde korrigiert, hängt es von den Beteiligten ab, die Grundbuchbehörde mit einem Vollmacht oder einem Erbschein zu korrigieren.
Das Grundbuch als ID-Karte eines Grundstücks
Veränderungen der Eigentumsrechte an einem Grundstück erfolgen auch dann, wenn ein Erbschein fehlt, weil die Frau entweder die Erben bei der Übertragung vertritt oder als alleinige Erbin die Grundbuchbehörde aktualisiert. Die Grundbuchbehörde kann deshalb nicht irren. Das Grundbuch fungiert wie eine ID-Karte des Grundstücks, die alle relevanten Informationen enthält: den Besitzer, die Adresse, die Abmessungen, die Lage und Details von Hypotheken oder Lasten. Wer eine Auszugauskunft aus dem Grundbuch sieht, kann ein vollständiges Bild des Grundstücks bilden.
Die Rechte an dem Real Estate sind im Grundbuch vermerkt, unabhängig davon, ob sie gewährt, modifiziert, übertragen, belastet oder zurückgezogen werden.
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Montag, 11. März 2023, Donnerstag, 16. März 2023, Freitag, 17. März 2023, Samstag, 18. März 2023, Sonntag, 19. März 2023, Montag, 20. März 2023, Dienstag, 21. März 2023, Mittwoch, 22. März 2023, Donnerstag, 23. März 2023, Freitag, 24. März 2023, Samstag, 25. März 2023, Sonntag, 26. März 2023, Montag, 27. März 2023, Dienstag, 28. März 2023, Mittwoch, 29. März 2023, Donnerstag, 30. März 2023, Freitag, 31. März 2023.
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