Die Flughafen haben strengere Vorschriften für die Menge an Flüssigkeit, die in Handgepäck zugelassen ist.
Ab dem 1. September werden die Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck strenger. Reisende können dann nur noch Flüssigkeiten in Behältern mit weniger als 100 ml mitführen, die in einer durchsichtigen Plastiktüte mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aufbewahrt werden müssen. Diese Ankündigung wurde von der Bundespolizei und Fraport, dem Betreiber des Frankfurter Flughafens, gemacht.
Die Notwendigkeit dieser Änderung resultiert aus Unsicherheiten innerhalb der EU bezüglich der Zuverlässigkeit moderner Gepäckscanner, die Computertomographie (CT)-Technologie verwenden. Diese Geräte können in Sekundenschnelle detaillierte, dreidimensionale Bilder des Inhalts von Handgepäck erstellen, wodurch die Notwendigkeit von Flüssigkeitsbeschränkungen infrage gestellt wird.
Zunächst wurden an bestimmten deutschen Kontrollpunkten die 2006 eingeführten Flüssigkeitsbeschränkungen für Passagiere, deren Gepäck mit CT-Scannern durchleuchtet werden konnte, vorübergehend ausgesetzt. "Größere Flüssigkeiten konnten im Handgepäck mitgeführt werden", sagte ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt. Momentan ist diese Ausnahme jedoch ausgesetzt, während die Sicherheitsbedenken geklärt werden.
Obwohl CT-Scanner in Flughäfen fortschrittliche Fähigkeiten haben, bleiben die EU-Anforderungen für Flüssigkeiten im Handgepäck streng. Diese strengen EU-Anforderungen gelten weiterhin, trotz vorübergehender Erleichterungen in bestimmten Situationen.