- Das EU-Kommission, geführt von Ursula von der Leyen, hat laut Richterentscheid in Luxemburg EU-Recht verletzt, indem sie Informationen über Milliarden-Dollar-Coronavirus-Impfverträge zurückgehalten hat. Die Behörde in Brüssel bot nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten, insbesondere in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoffhersteller, wie Richter entschieden haben. Der Urteilskraft kann bei dem Europäischen Gerichtshof (ECJ) Berufung gemacht werden.
- Während der Pandemie hat die EU-Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten, im Jahr 2020 und 2021 mit Pharmaunternehmen hunderte von Millionen Impfdosen verhandelt und unterzeichnet. Der Prozess wurde kritisiert, weil einige Verträge nicht veröffentlicht wurden oder Lieferverzögerungen auftraten. Das Europäische Anklageamt ermittelt in diesem Zusammenhang.
- Der Urteilskraft gegen die EU-Kommission, unter der Leitung von Ursula von der Leyen, wurde in Luxemburg ausgesprochen, was die Geheimhaltung um Milliarden-Dollar-Coronavirus-Impfverträge innerhalb der Europäischen Union hervorhebt.
- Trotz der Behauptungen der EU-Kommission, die Privatsphäre von Personen, die an Impfverträgen beteiligt waren, zu schützen, argumentierte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der besondere öffentliche Interesse an der Veröffentlichung der Daten überwiegt.
- Im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen des Europäischen Anklageamts und einer anstehenden Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin, erhöht die Kritik des Europäischen Gerichtshofs den Druck auf die EU-Kommission, Transparenz und Verantwortung bei den Verhandlungen über Impfverträge aufrechtzuerhalten.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Die Europäische Kommission hat Milliardengewinne an Corona-Impfabkommen geheim gehandelt
Im Jahr 2021 haben EU-Abgeordnete und Private Personen Zugang zu diesen Verträgen angefordert. Die EU-Kommission unter der Führung des deutschen CDU-Politikers Ursula von der Leyen gewährte dies nur teilweise. Folglich haben Parlamentarier und Private Personen einen Prozess eingeleitet und haben jetzt teilweise gewonnen. Das Urteil wird am Tag vor dem Europäischen Parlament-Abstimmung über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin stattfindet.