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Die EU-Rechtsprechung: Fußballschüttelt: Übertragungsvorschriften verstoßen gegen EU-Gesetzgebung

Fifas Führung, insbesondere Gianni Infantino, sollte die globalen Regelungen zu Spielertransfers...
Fifas Führung, insbesondere Gianni Infantino, sollte die globalen Regelungen zu Spielertransfers überdenken und ändern.

Die EU-Rechtsprechung: Fußballschüttelt: Übertragungsvorschriften verstoßen gegen EU-Gesetzgebung

Ein Rückschlag für FIFA im internationalen Fußball: Der Europäische Gerichtshof (EGGH) in Luxemburg hat entschieden, dass bestimmte Transferregelungen von FIFA gegen das "Unionsrecht" verstoßen. Diese Entscheidung könnte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den Transfermarkt haben. Ein ehemaliger Profi-Sportler hat die rechtliche Aktion eingeleitet.

In einem Streitfall bezüglich der Transferregelungen von FIFA für Fußballspieler hat FIFA eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht erlitten. Der EGGH entschied, dass einige Regelungen gegen EU-Recht verstoßen, wie in der Urteilsbegründung ausgeführt. Die von EU-Recht garantierte Freizügigkeit von Spielern und der Wettbewerb unter den Clubs würden angeblich durch die untersuchten Regeln eingeschränkt, wie das Urteil besagt. FIFA wurde um einen Kommentar gebeten.

Die Ursprünge gehen auf eine Klage zurück, die der ehemalige französische Fußballspieler Lassane Diarra eingereicht hat. 2013 wurde er vom russischen Club Lokomotive Moskau verpflichtet. Doch die Partnerschaft ging nach nur einem Jahr in die Brüche, woraufhin Diarra eine Entschädigung forderte. Diarra argumentierte, dass es aufgrund der FIFA-Regelungen schwierig sei, einen anderen Club zu finden, was bedeutet, dass jeder neue Club, der einen Vertrag ohne Kündigungsgrund auflöst, eine Entschädigung an Lokomotive Moskau zahlen müsste.

EGGH: Regelungen verstoßen gegen Unionsrecht

Daraufhin kam es zu keinem Deal mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi. Diarra leitete daraufhin eine Klage gegen FIFA und den belgischen Fußballverband ein, in der er Schadensersatz und Verluste in Höhe von sechs Millionen Euro einforderte. Er behauptete, dass die Transferregelungen von FIFA gegen EU-Regelungen zur Freizügigkeit und zum Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht überstellte den Fall daraufhin an den EGGH.

In ihrer Entscheidung befanden die Richter, dass die Regelungen von FIFA die Grenzen überschritten. Sie setzen "substanzielle rechtliche, unsichere und potenziell erhebliche finanzielle sowie bemerkenswerte sportliche Risiken" für Spieler und Clubs, wie eine Gerichtserklärung besagt. Während einige Regeln möglicherweise gerechtfertigt sind, um ein gewisses Maß an Teamstabilität zu gewährleisten, scheinen sie in diesem Fall die Grenze zu überschreiten, wie die Richter schlussfolgerten.

Das belgische Gericht ist nun verantwortlich für die Lösung des spezifischen Falls und die Anwendung der Leitlinien des EGGH. Das Ergebnis hängt davon ab, wie die Verbände die Entscheidung umsetzen.

Im Anschluss an die Entscheidung des EGGH könnten Fußballclubs ihre Transferstrategien aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Spielerfreizügigkeit überdenken. Die von FIFA als gegen EU-Recht verstoßend eingestuften Regelungen könnten die Freizügigkeit von Fußballspielern und den Wettbewerb unter den Clubs einschränken.

Der Streitfall um den Transfer von Lassane Diarra von Lokomotive Moskau zu Sporting du Pays de Charleroi führte zu diesem Rechtsstreit gegen FIFA. Diarra behauptete, dass die Transferregelungen von FIFA gegen EU-Regelungen zur Freizügigkeit und zum Wettbewerb verstoßen, was für ihn erhebliche finanzielle und sportliche Konsequenzen hatte.

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