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Die EU bezeichnet den Migrationsgipfel als ein erfolgloses Unterfangen.

Die EU bezeichnet den Migrationsgipfel als ein erfolgloses Unterfangen.

Fortschritte bei der Verbesserung der Grenzkontrollen sind bisher nicht erzielt worden. Die Koalitionsregierung besteht aus der Ampelkoalition.

Die Verhandlungen zwischen der CDU und der Bundesregierung über eine einheitliche Asyl- und Migrationspolitik sind gescheitert. Laut dem Verhandlungsführer der Union, Thorsten Frei, sind die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ablehnung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen nicht ausreichend. Frei erklärte in Berlin: "Es ist evident, dass die Koalition noch keine Einigung erzielt hat." Die Ampelkoalition hat versucht, Einheitlichkeit zu projizieren, aber der Vorschlag führt nicht zu mehr Grenzabweisungen auf lange Sicht.

Zuvor hatte die Bundesregierung eine Strategie zur Kontrolle der illegalen Einwanderung vorgestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) möchte den Dublin-Verfahren beschleunigen. Dies war der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser detailliert dem Union vorgetragene Vorschlag:

  • Faeser schlug vor, dass Flüchtlinge, die kein Asyl beantragen oder kein rechtmäßiges Einreiserecht haben, einheitlich von der Bundespolizei abgelehnt werden, was bereits praktiziert wird.
  • Wenn ein Asylantrag gestellt wird, prüft die Bundespolizei nach Faesers Vorschlag, ob ein anderes EU-Land für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist. Hierfür werden primarily EURODAC-Treffer oder andere Beweise verwendet. Auch Interviews oder Anhörungen werden durchgeführt und an das BAMF übermittelt, um das Dublin-Verfahren schnell einzuleiten.
  • Die Bundespolizei überprüft, ob Haftanstalten verfügbar sind, und beantragt bei dem zuständigen Gericht die Haft, um das Verfahren zu gewährleisten und zu verhindern, dass Personen entwischen. Sofortige staatliche Justizmaßnahmen sind hierfür erforderlich. Die Länder sollten auch ausreichend Haftanstalten besitzen, idealerweise in der Nähe der Einreisewege. Die Bundesregierung hat diesen Antrag bereits im Rahmen der MPK an die Länder gestellt. Bei fehlender Haft wird eine fixe Zuweisung und Wohnsitzpflicht erlassen.
  • Nach der Einleitung durch das BAMF wird ein beschleunigtes Dublin-Verfahren gestartet. Die Bundesregierung plant, europäische Partner auf hohem politischen Niveau einzubeziehen, um die Zusammenarbeit bei Transferbenachrichtigungen zu beschleunigen und die Einhaltung der EURODAC- und Dublin-Vorschriften zu gewährleisten.
  • Bei Zustimmung des Mitgliedstaats erklärt das BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags und ordnet die Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat an.
  • Wenn die betroffenen Personen Klage einreichen, ist eine schnelle Entscheidung durch das zuständige Verwaltungsgericht erforderlich.
  • Gleichzeitig setzt die Bundespolizei ein Ablehnungsdatum fest. Das BAMF klärt die Transfermodalitäten mit dem Ziestaat und gewährt sofortigen Zugang zur Einrichtung, um die Überstellung der Person zu ermöglichen.
  • Nach Abschluss des Verfahrens führt die Bundespolizei die Ablehnung an den zuständigen Mitgliedstaat durch.

Wie aus Regierungskreisen zu hören ist, entspricht diese Strategie der aktuellen nationalen und europäischen Gesetzgebung. "Sie ist wirksam und fördert eine koordinierte Aktion innerhalb Deutschlands und der EU."

Die Kommission, als wichtige Entität in der EU-Verwaltung, könnte eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten spielen, um die Einhaltung der EURODAC- und Dublin-Vorschriften zu gewährleisten. Eine solche Zusammenarbeit würde significantly die Überstellung von Asylsuchenden an den zuständigen Mitgliedstaat erleichtern, wie es in der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgeschlagenen Strategie vorgesehen ist.

Im Falle von fehlender Zustimmung der betroffenen Personen oder Nichterfüllung durch den Mitgliedstaat könnte die Kommission auch ihre Ressourcen einsetzen, um eine schnelle Entscheidung durch das zuständige Verwaltungsgericht zu erleichtern und die Einhaltung der europäischen Gesetzgebung sowie die Förderung einheitlicher Grenzkontrollpolitik innerhalb der EU zu fördern.

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