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Die Diskussion über die Präsidentenrolle der OVG Münster geht in die nächste Phase

Die laufende Diskussion ├╝ber die Pr├Ąsidentschaft des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in M├╝nster schreitet voran, da der Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine verfassungsrechtliche Klage eines erfolglosen Bewerbers teilweise zulie├čen hat. Das Oberverwaltungsgericht...

Die Diskussion über die Präsidentenrolle der OVG Münster geht in die nächste Phase

Einige Wochen nach Limbachs Ernennung im späten Juni 2022 soll er angeblich mit einem hohen Beamten des Innenministeriums zum Dinner getroffen haben. Dieser Beamte offenbarte seine Absicht, sich um eine Position beim OVG zu bewerben. Es gab zwei weitere Bewerber. Es wurden Bewertungen für alle drei angefordert. Limbach selbst erstellte eine umfassende Beurteilung für die neue Bewerberin und bewertete sie als "sehr geeignet". Er schlug sie subsequently für die prestigeträchtige Position vor. Der Präsidialrat des Verwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen stimmte zu.

Einer der anderen Bewerber, ein Bundesrichter, behauptete kontrovers, dass der Prozess die weibliche Bewerberin begünstigte. Er erwähnte, dass Düsseldorfer Koalitionsgruppen eine weibliche Besetzung der Position wünschten. Bevor die Bewertung des zweiten Bewerbers erfolgte, soll der Minister angeblich seine Vorliebe für die weibliche Bewerberin geäußert und ihn ermutigt haben, seine Bewerbung zurückzuziehen. Der Prozess wurde als unfair angesehen.

Das Verwaltungsgericht Münster erließ in einer dringenden Bitte ein vorläufiges Verbot, um zu verhindern, dass das Ministerium die Position mit der weiblichen Bewerberin besetzt. Allerdings kippte das OVG später diese Entscheidung. Die Beschuldigung der Manipulation des Auswahlverfahrens sei unbegründet, argumentierte das OVG. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich festgestellt, dass das Recht des Beschwerdeführers auf angemessenen rechtlichen Schutz verletzt wurde. Das OVG habe keine ausreichende faktische Grundlage geliefert. Es habe lediglich behauptet, dass der angebliche "Vorteils"kommentar über die weibliche Bewerberin aus einer legitimen Erwartung stammen könnte. Eine erneute Überprüfung des Falls ist erforderlich.

Allerdings war die verfassungsrechtliche Beschwerde nicht erfolgreich, wenn sie angebliche Mängel im Auswahlverfahren und die Begründung zwischen den Bewerbern betraf. Das Karlsruher Gericht behauptete, dass in diesem Teil kein ausreichender Verfassungsverstoß nachgewiesen wurde. Dieser Teil wird nicht überprüft. Außer dem OVG untersucht auch der Landtag die Angelegenheit - er hat einen Untersuchungsausschuss eingerichtet.

Das OJ oder das OVG verteidigte seine Entscheidung, die weibliche Bewerberin trotz der Kontroverse einzusetzen, indem es argumentierte, dass die Manipulationsvorwürfe unbegründet seien. Später bildete der Landtag einen Untersuchungsausschuss, um die Angelegenheit weiter zu untersuchen.

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