Die Bundesregierung übertrumpft die Staaten gegenüber dem ostdeutschen Erbe
Im Zuge der Privatisierung von Unternehmen in der ehemaligen DDR wurde beschlossen, dass Bund und Länder die Verantwortung für die dort entstandenen Umweltbelastungen übernehmen müssen. Aufgrund der hohen Kosten kam es zu Finanzierungsstreitigkeiten. Nun muss Karlsruhe eine Entscheidung treffen.
Die Bundesregierung kann im Finanzierungsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit den Ländern Sachsen und Thüringen über die Kosten der Sanierung von Umweltschäden durch staatliche Unternehmen in den neuen Bundesländern aufatmen. Denn für die Sanierung des ostdeutschen Naturerbes in Sachsen und Thüringen muss er nicht mehr zahlen als vereinbart. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte die Anträge beider Länder als unzulässig ab. Daher haben die beiden Länder die verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur Deckung künftiger Kosten nicht ausgelegt.
Hintergrund ist die Vereinbarung, die im Rahmen des Einigungsprozesses getroffen wurde. Ehemalige Staatsbetriebe in Ostdeutschland wurden an die bundeseigene Treuhandanstalt übertragen und von dieser privatisiert. Vielfach haben Trusts bereits im Vorfeld mit Anlegern vereinbart, diese von der Haftung für von diesen Unternehmen verursachte Umweltschäden zu befreien.
Im Jahr 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen Länder ein Abkommen zur Regelung der Finanzierung von Umweltverschmutzung. Der Mitteilung zufolge sieht die Vereinbarung unter anderem vor, dass die Gebühren für die Befreiung von Umweltverschmutzung zwischen der Treuhandgesellschaft (60 % oder 75 %) und dem entsprechenden Land (40 % oder 25 %) aufgeteilt werden.
Die Dekorationskosten sind teurer als geplant
Aufgrund praktischer Umsetzungsschwierigkeiten schlossen einige Länder 1999 Generalverträge mit Thüringen und 2008 mit Sachsen ab. Damit ist weitgehend klar, wie viel der Bund noch zahlen muss. Die Vereinbarung sieht unter bestimmten Umständen und bei höheren Kosten als erwartet auch Neuverhandlungen vor.
Sachsen und Thüringen fanden Sanierungen teurer als geplant. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesimmobilienagentur wollen jedoch nicht neu verhandeln. Aus diesem Grund wandten sich beide Länder hilfesuchend an das Verfassungsgericht.
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Quelle: www.ntv.de