Die Bundesregierung drängt auf ein härteres Vorgehen gegen falsche Vaterschaftsansprüche.
Innensenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) fordern eine strengere Prüfungsprozedur mit ihrem Gesetzentwurf an. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, muss die Zustimmung der Ausländerbehörden erteilt werden, um eine Vaterschaft anzuerkennen, selbst bei Verdacht auf Missbrauch.
Justiz- und Innenministerien behaupten, dass sie von Januar 2018 bis Dezember 2021 insgesamt 1.769 mögliche Missbrauchsfälle bearbeitet haben. Etwa 290 dieser Fälle wurden als Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung eingestuft. Zusätzlich haben sie 1.800 Fälle im Ausland untersucht. Die Behörden glauben, dass es viele unentdeckte Fälle von Scheinvaterschaften gibt.
Derzeit kann das Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft gestoppt werden, wenn deutliche Anzeichen von Missbrauch vorhanden sind. Allerdings argumentieren die Regierungen, dass diese Fälle häufig nicht früh genug erkannt werden, weil die Behörden verantwortlich für die Bestätigung der Vaterschaft, wie Jugendämter oder Notare, diese Fälle erkennen müssen.
Diese Behörden stellen sich Probleme bei der Erlangung von relevanten Informationen über möglichen Missbrauch. Deshalb werden Missbrauchsfälle oft erst spät entdeckt. Danach ist die Korrektur einer anerkannten Vaterschaft nicht mehr möglich.
Das überarbeitete Gesetz will, dass das Standesamt ermittelt, ob ein möglicher Missbrauchsfall in die Zuständigkeit der Ausländerbehörden fällt. Wenn Vater und Mutter unterschiedliche Aufenthaltsstatus haben, wie deutsche Staatsbürgerschaft und Touristenvisum, wird der Fall automatisch an die Ausländerbehörden weitergeleitet.
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