Die Bundespolizei meldet weitere Messerangriffe.
Die Zahlen der Bundespolizei repräsentieren nur einen Teil der Vorfälle in Deutschland. Sie sind für die Sicherheit von Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen zuständig. Laut "BamS" hat die Bundespolizei in der ersten Hälfte des Jahres 197 zusätzliche Fälle registriert, in denen Messer getragen, aber nicht verwendet wurden, zusätzlich zu gewalttätigen Messerdelikten. Insgesamt wurden 467 solche Fälle an Bahnhöfen registriert.
Laut den landesweiten Polizeikriminalstatistiken lag die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen mit Messern im vergangenen Jahr bei 8.951 Fällen, fast 800 mehr als im Jahr 2022.
Nach einer Reihe von Messerangriffen in den letzten Monaten bestätigte Faesers Ministerium konkrete Pläne, das Waffengesetz insbesondere bezüglich Messern zu verschärfen. "Wir wollen die Mitführung von Messern in der Öffentlichkeit auf eine Klingenlänge von sechs Zentimetern begrenzen, von derzeit zwölf", schrieb Faeser am Sonntag auf dem Online-Dienst X. "Wir wollen ein generelles Verbot gefährlicher Einhandmesser."
Die Ministerin teilte "BamS" mit, dass sie die Mitführung von Messern in öffentlichen Räumen im neuen Waffengesetz weiter einschränken wird. Ausnahmen sollten nur für Haushaltsmesser "in geschlossenen Behältern nach dem Kauf" gelten. Das Bundesinnenministerium wird entsprechende Gesetzesänderungen "in naher Zukunft" vorlegen.
Eine ähnliche Verschärfung wurde bereits von den Bundesländern gefordert. Faeser rief nun die Gemeinden auf, mehr "waffen- und messerfreie Zonen" zu schaffen. Messerverbote "müssen konsequent durchgesetzt werden, wie die Bundespolizei es bei Kontrollen an Bahnhöfen tut", sagte sie.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte Faesers Pläne als "symbolische Politik". Er zweifelte daran, dass weitere Messerverbote das Problem der Messenkriminalität lösen könnten: "Zum Beispiel wurde der schreckliche Messerangriff in Mannheim mit einem Messer verübt, dessen Besitz bereits unter dem aktuellen Recht verboten ist", sagte er dem "Münchner Merkur" (Montagsausgabe).
In Deutschland ist der Erwerb und Besitz bestimmter Messer, wie Butterfly-Messer, bereits verboten. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Bundesinnenministerium dürfen Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks nicht mitgeführt werden. Verstöße können mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Ich werde nicht um den heißen Brei herumreden, die Messer-