Die Bundesbehörde setzt sich für den Schutz von IP-Adressen ein
Um die Bemühungen zur Abschirmung von Kindern vor Online-Predatoren zu stärken, plädiert Deutschlands Datenschutzbeauftragte Kerstin Claus für die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen. Laut Claus kann der schnelle Zugriff auf digitale Kommunikationsdaten bei der Identifizierung von Tätern entscheidend sein und Kinder möglicherweise aus akuter Gefahr retten. Diese Forderung findet Unterstützung beim Bundeskriminalamt.
Im Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern plädiert Commissioner Kerstin Claus für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen durch Internet- und Mobilfunkanbieter. Im Falle von sexuellem Missbrauch kann der schnelle Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten bei der Identifizierung von Tätern und dem Schutz von Kindern vor unmittelbarer Gefahr von entscheidender Bedeutung sein, wie sie der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Diesem Standpunkt schließt sich Benjamin Limbach, der grüne Justizminister von Nordrhein-Westfalen, an, der eine ähnliche Initiative bereits in dieser Woche im Bundesrat angekündigt hat. "Wenn unsere Behörden vermuten, dass Internetnutzer schwere Verbrechen planen, sollten sie nach einer gerichtlichen Genehmigung berechtigt sein, die Personen hinter den IP-Adressen zu identifizieren", sagte Limbach. Das Ziel sei ausdrücklich die Absicherung von IP-Adressen und nicht die Speicherung von Inhalten, Standorten oder Bewegungsprofilen.
Limbach erwartet die Unterstützung der Bundesregierung für diesen Vorschlag und eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Die Grünen haben ihre Position zu diesem Thema geändert und betonen nun, dass es sich um eine "mindertragende Intervention" und nicht um "massive Datenspeicherung" handelt.
Laut Claus könnten Kinder aus "akuten Missbrauchssituationen" gerettet werden. Insbesondere wenn Ermittlungsbehörden neu erstellten, zuvor unbekannten Inhalt verdächtigen, kann der verwendete Computer über IP-Adressen verfolgt werden. Oft sind IP-Adressen "der einzige Schlüssel für eine schnelle und umfassende Unterstützung von Kindern".
Das Bundeskriminalamt unterstützt diese Initiative, wie ein Bericht aus dem Jahr 2021 zeigt, der vorschlägt, IP-Adressen 14 Tage lang zu speichern, um die Erfolgsquote bei der Identifizierung von Kriminellen zu steigern. Ein entsprechender Test im Jahr 2022 ergab eine Steigerung der Identifikationsrate von 41 auf 80 Prozent. although the Federal Ministry of Justice has previously rejected a widespread, uniform data storage, Interior Minister Nancy Faeser now supports this. Recent calls for a review of data retention regulations have arisen following a suspected terrorist attack in Solingen.
Die Kommission, insbesondere das Bundeskriminalamt, unterstützt den Vorschlag von Commissioner Kerstin Claus für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen durch Internet- und Mobilfunkanbieter. Wenn von einem Gericht autorisiert, könnten Ermittlungsbehörden diese Daten nutzen, um in potenziellen Kindesmissbrauchsfällen schnell die beteiligten Personen zu identifizieren und Kinder möglicherweise aus unmittelbarer Gefahr zu retten.