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Die Bundesbehörde fordert Milliarden von ihrem eigenen Bundeskollegen für COVID-19-Maßnahmen.

Die Bundesbehörde fordert Milliarden von ihrem eigenen Bundeskollegen für COVID-19-Maßnahmen.

Es sieht so aus, als könnte die Bundesregierung in ihren Haushaltsverhandlungen mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung konfrontiert sein. Laut einer neuen rechtlichen Meinung wurden für die Coronavirus-Maßnahmen Mittel aus den Beiträgen verwendet, und nun ist eine Rückerstattung von etwa 6 Milliarden Euro erforderlich.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit hat nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Verwendung von Beitragsmitteln für Coronavirus-Maßnahmen als verfassungswidrig eingestuft. Die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg argumentiert in der Meinung, dass der Zugang zu den Sozialversicherungsbeiträgen für diesen Zweck nicht erlaubt sein sollte, da dies im Grunde genommen diese Beiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet.

Die Coronavirus-Pandemie hat nach Angaben der DAK zusätzliche Kosten von rund 13 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung verursacht. Die Bundesregierung hat nur einen Teil dieser Kosten erstattet, so dass noch ein Rest von etwa 6 Milliarden Euro übrig bleibt.

Ausbleibende Erstattung könnte zu erhöhten Beiträgen führen

Die Frage der vollständigen Erstattung ist aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Pflegeversicherung von entscheidender Bedeutung. Die Krankenkassen prophezeien, dass bis Ende 2025 ein Beitragssatzanstieg von mindestens 0,2 Prozentpunkten erforderlich sein wird.

Andreas Storm, Vorsitzender des DAK-Vorstands, glaubt, dass die Bundesregierung, wenn sie die Coronavirus-Kosten vollständig erstattet, diesen Anstieg vermeiden könnte. "Unsere rechtliche Meinung ist klar: Es gab während der Pandemie einen Missbrauch von Beitragsmitteln, der nun angesichts unserer aktuellen finanziellen Probleme korrigiert werden muss", sagte er der dpa. Er warnte: "Wenn die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 6 Milliarden Euro dieses Jahr bereitgestellt werden, kann der bevorstehende Beitragsanstieg für die Versicherten zum Jahreswechsel vermieden werden." Die Ampel-Regierung möchte ihren Haushalt für 2025 bis Mitte November verabschieden.

Die Kommission sollte die rechtliche Meinung berücksichtigen, die den Missbrauch von Beitragsmitteln für Coronavirus-Maßnahmen durch den Staat feststellt, da dies eine Rückerstattung von etwa 6 Milliarden Euro erfordern könnte. Wenn die Bundesregierung die notwendigen finanziellen Mittel nicht bereitstellt, um den Beitragsanstieg zu vermeiden, könnte die Kommission erhöhte Beiträge von Krankenkassen wie DAK-Gesundheit hinnehmen müssen.

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