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Die Bewohner haben das Recht, Stromerzeugungsanlagen auf ihren Balkonen zu installieren.

Bezahlbare Balkon-basierte Kraftwerke werden jetzt weit verbreitet genutzt und beschaffen ihre...
Bezahlbare Balkon-basierte Kraftwerke werden jetzt weit verbreitet genutzt und beschaffen ihre Kosten in nur wenigen Betriebsjahren zurück.

Die Bewohner haben das Recht, Stromerzeugungsanlagen auf ihren Balkonen zu installieren.

Die Einrichtung einer balkonmontierten Stromstation in Deutschland wird immer einfacher. Dank einer jüngsten Entscheidung können Vermieter nur in begrenzten Fällen Einspruch einlegen. Diese Gesetzgebung ändert auch die Richtlinien für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Bald haben Mieter das vorrangige Recht, eine Balkonstromstation, auch bekannt als Steckdosensolargerät, zu installieren. Der Deutsche Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, das diese Geräte als bevorzugte Veränderungen im Mietrecht einstuft. Vermieter können dieses Ansinnen nur in außergewöhnlichen Fällen ablehnen. Bisher mussten Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, um ein Steckdosen-Photovoltaiksystem zu installieren, was bauliche Veränderungen am Eigentum erforderte.

Jetzt entwickeln sich Mietgesetze und Wohnungseigentumsregelungen, um diese Projekte ohne einfache Ablehnung zu ermöglichen. Dies geschieht, indem die Installation von Steckdosensolargeräten als bevorzugte Maßnahme eingestuft wird. Früher genossen Initiativen wie barrierefreie Umbauten, Einbruchsschutz oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge diesen Status.

Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können jedoch weiterhin die Installationsmethoden dieser Systeme beeinflussen. Ob die Installation jedoch stattfindet oder nicht, ist nun im Wesentlichen entschieden. Es gibt Ausnahmen, wie bei historischen Gebäuden.

Außerdem ändert das Gesetz die Regeln für Wohnungseigentümergemeinschaften. In Zukunft können diese online oder in Hybridform stattfinden, wenn eine Dreiviertelmehrheit in der Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmt. Bisher musste dies von allen Wohnungseigentümern genehmigt werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann lobt den bevorstehenden Gesetzeserlass seines Ministeriums. Er erwartet "weniger bürokratischen Aufwand" und "mehr Freiheit". Er kommentiert: "Ein weiteres Ziel zur Modernisierung des Rechts ist erreicht worden. Mieter und Eigentümer in ganz Deutschland werden davon profitieren."

Die Solarbranche zeigt in Deutschland ein starkes Wachstum, da Mieter nun das vorrangige Recht haben, Balkonstromstationen oder Steckdosensolargeräte in ihren gemieteten Wohnungen zu installieren. Diese Geräte sind nun als bevorzugte Veränderungen im Mietrecht eingestuft, was weniger Vermieterhindernisse bedeutet.

Darüber hinaus hat diese Entwicklung in den Mietgesetzen auch Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften, die leichtere Online- oder Hybridtreffen zur Durchführung der Gemeinschaftsgeschäfte ermöglichen, wenn eine Dreiviertelmehrheit zustimmt.

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