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Die Behörden wollen die Immunität in der Bystron-Untersuchung aufheben.

Angesichts von Petr Bystrons Transition ins Europäische Parlament wurden laufende Untersuchungen gegen den AfD-Politiker vorübergehend eingestellt. Behörden sind nun damit beschäftigt, die Einwilligung des Parlaments zur Beendigung dieser vorläufigen Einstellung zu suchen.

- Die Behörden wollen die Immunität in der Bystron-Untersuchung aufheben.

Während der Untersuchungen wegen mutmaßlicher Geldwäsche und Korruption im Zusammenhang mit dem AfD-Politiker Petr Bystron beantragte die Münchner Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität im Europäischen Parlament. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte diese Information, die zuvor von der "Augsburger Allgemeinen" berichtet wurde.

Bystron steht im Verdacht, Gelder von der pro-russischen Website "Stimme Europas" erhalten zu haben, um die Interessen Russlands im Bundestag zu fördern. Er hat diese Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen und spricht von politisch motivierten Procedures. Bis zum Abschluss des Falls gilt nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Unschuldsvermutung.

Der Bundestag stimmte im Mai dafür, Bystrons Immunität aufzuheben. subsequenten Durchsuchungen folgten. Nachdem Bystron ins Europäische Parlament gewechselt war, mussten die Untersuchungen ruhen. Mit seiner neuen Rolle als Abgeordneter des Europäischen Parlaments, wo er auf der AfD-Liste den zweiten Platz belegte, erlangte Bystron seine Immunität zurück. Eine Wiederaufnahme der Untersuchungen ist nur möglich, wenn das Europäische Parlament seine Immunität erneut aufhebt.

Das Bundesjustizministerium wurde um seine Meinung zur Möglichkeit der Aufhebung von Bystrons Immunität im Europäischen Parlament im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen befragt. Wenn er schuldig gesprochen wird, könnte Bystron vor dem Gericht des Europäischen Gerichtshofs angeklagt werden, das vom Bundesjustizministerium überwacht wird.

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