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Die Beamten rechnen mit erheblichen Kostensenkungen durch den Ausbau der Stromnetze im Freien.

Keine unterirdische Verkabelung?

Der Netzausbau unter freiem Himmel bietet nach Ansicht der Bundesnetzagentur einen entscheidenden...
Der Netzausbau unter freiem Himmel bietet nach Ansicht der Bundesnetzagentur einen entscheidenden Kostenvorteil.

Die Beamten rechnen mit erheblichen Kostensenkungen durch den Ausbau der Stromnetze im Freien.

Um die Schreckenserscheinung "Monster Autobahnen" zu verhindern, brachten SPD und CDU 2016 ein Prioritätsrecht für Erdleitungen für das Netzausbau ein. Nun überlegen sich verschiedene Bundesländer, auf Überleitungen für Kostengründe umzusteigen. Das Bundesrechnungshof bietet Einblick in mögliche Einsparungen.

Das Bundesnetzagentur hat berechnet, wie viel Geld durch die Nichtverwendung von Erdleitungen während des Netzausbaus bis 2045 gespart werden könnte. Nach der Agentur beträgt die Investitionssumme ohne Erdleitungen ca. 284,7 Milliarden Euro. Aktuell geht die Agentur von Investitionen in Höhe von ungefähr 320 Milliarden Euro für den Ausbau der Übertragungsnetze bis 2045 aus. Die Differenz zwischen den beiden Schätzungen beträgt 35,3 Milliarden Euro.

Diese neuen Leitungen würden zur besseren Verteilung von erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen, was für das Aufbauen eines klimaneutralen Energiesystems von Bedeutung ist. Die geschätzten Einsparungen im Übertragungsnetz für Verbindungen zu Windparks auf dem Land betragen 16,5 Milliarden Euro, laut Netzagentur. Darüber hinaus könnten weitere 18,8 Milliarden Euro eingespart werden, wenn es sich um Anschlüsse von See-Verbindungsleitungen handelt, die bisher mit Erdleitungen in das Hinterland geplant waren.

Im Frühjahr 2016 trat die Erdleitungsvorrang für große Stromautobahnen in Kraft; eingeführt von der Koalition von CDU und SPD, um die Akzeptanz der Netzausbau-Maßnahmen in der Gesellschaft zu steigern. Allerdings überlegen sich mehrere Bundesländer, stattdessen günstigere Überleitungen anstelle von Erdleitungen zu verwenden. Nach einer dpa-Umfrage.

Kontrastierende Ansätze

Die Umstände, die zu dieser Entscheidung führen, sind wichtig, da die Kosten des Netzausbaus schließlich von allen Stromkunden über Netzgebühren getragen werden. Das Netzagentur ist nicht über technische oder räumliche Faktoren informiert, die die Umsetzung von Erdleitungsvorhaben als Überleitungen ausschließen würden. "Die Verträglichkeit von Netzausbauprojekten mit den Zielen und Prinzipien des Raumordnungsrechts lässt sich ähnlich für Erdleitungs- und Überleitungsprojekte beurteilen", ergänzte die Agentur.

Trotz unterschiedlicher Ansätze zur Untersuchung dieser Projekte könnten verschiedene Routen entstehen. Zudem könnten Projekte, die gerade in der Zulassungsphase sind, von Erdleitungen auf Überleitungen umgestellt werden, was zu Verzögerungen führen könnte. "Die Entscheidung, die Erdleitungsvorzugsregelung zu ändern, wäre eine politische Entscheidung", erklärte ein Sprecher der Agentur. "Wir haben immer gewürdigt, dass im Fall von Wechselstromprojekten das Parlament entscheidet, ob die Initiativen als Erdleitungen oder Überleitungen umgesetzt werden."

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